taunusreiter TAUNUSREITER
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"Reitverbot" im Weiltal ?

Eine allgemeine Beschreibung findet sich unter http://www.weiltalweg.de/home.htm

Eingerichtet vom Umlandverband Frankfurt/M. und dem Zweckverband Hochtaunus 2000-2001, ursprünglich als Radfahrweg. Ausbauzustand sehr unterschiedlich. Wo Wege neu befestigt wurden, erfolgte dies hauptsächlich mehrschichtig mit einer Oberfläche aus weißem Kies - eine grundsätzlich tragfähige und pferdefreundliche Bauart, die in der Region für alle Arten befestigte Wege häufig verwendet wird (z.B. Feldberggebiet) ohne daß besondere Probleme mit Beschädigungen durch Pferdehufe bekannt sind. Die Wegmarkierung ist aufwendig und brauchbar. Einrichtung auf größtenteils schon vorhandenen Wegen, die zu dem Zweck teilweise ausgebaut wurden.

Nun zu den schlechten Nachrichten: Zu etwa 50% ist der 47,5km lange Weg mit Reitverbotsschildern bepflastert, ohne für reitendende Anlieger die den Weg teils seit Jahren benutzen, eine Alternative zu bieten - außer auf stark befahrene Straßen auszuweichen, oder die Ortschaften im Weiltal ganz zu meiden und auf die angrenzenden Höhenzüge (z.B. Rennstraße) aufzusuchen. Verwaltungstechnisch stellt die Beschilderung eine „Entmischung“ dar die bisher in dieser Region nicht vorgesehen ist. Die für diesen Verwaltungsakt vorgesehenen juristischen Vorausssetzungen gemäß Landesforst- und Naturschutzgesetz (Beteiligung der Betroffenen) wurden nicht erfüllt. Die Aufstellung der Schilder erfolgte somit ohne Rechtgrundlage und unrechtmäßig. Bekanntlich ist laut hessischem Forstgesetz das Reiten auf allen festen Wegen über 2m Breite gestattet, auch auf Wanderwegen. Das „Reitverbot“ im Weiltal ist deshalb in Hessen einzigartig.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Reiter ist gegeben, da stellenweise nicht mehr zum Nachbarort, oder zur Weide geritten werden kann, und die Bewirtschaftung von Weideland grundlos erschwert wird. Wer trotz „Verbots“ reitet oder seine Pferde führt ist Anpöbeleien von Mountainbiker-Gruppen u.ä. ausgesetzt.

Zwar ist das Recht auf Erholung auch für Reiter nicht grenzenlos, sondern findet - wie jeder Reiter weiß - seine Grenzen in Rücksichtnahme auf andere Erholungssuchende und der unbedingten Vermeidung von Schädigungen Dritter, sei es an Wegen, Wiesen oder Äckern. Jedoch ist keine Systematik in den verbotenen und erlaubten Wegabschnitten erkennbar im Hinblick auf die Bemühung, solche Schäden zu minimieren. Auf die ökologische und wirtschaftliche Bewertung planerischer Maßnahmen, eine bedeutende Gruppe einheimischer Erholungssuchende in ihren tradierten Rechten zu beschränken mit dem Ziel, Rad- und Fußtouristen anzulocken die mit dem Auto kommen (einige neue Parkplätze an der Strecke sind bereits im Bau!) kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Jedoch muß bemerkt werden dass Pferde in dieser Region ein beträchtlicher Faktor der Wirtschaft, des Verbleibens eines ländlichen Dorfbilds (Scheunen/ Ställe usw.), sowie der Landwirtschaft und Landschaftspflege sind. Der Anspruch auszureiten zu dürfen ohne unverhältnismäßige und unbegründete amtliche Beschränkungen, scheint dafür kein so hoher Preis zu sein... 

BEREICH GEMEINDE SCHMITTEN/ TS.

Weilquelle bis Landsteiner Mühle: Hier startet der Weiltalweg; es sind bislang keine Reitverbotsschilder zu sehen. Es gibt allerdings auch kaum neue Wegbauten, sodaß keine „Entwarnung“ gegeben werden kann. Teilweise führt der Weiltalweg direkt auf der Hauptstraße (z.B. Dorfweil), was unerfreulich und sicherheitsmäßig bedenklich ist, weshalb es wahrscheinlich irgendwann geändert wird.
Hunoldstal (Treisberger Straße) bis Landsteiner Mühle. Neu befestigter Waldweg, weißer Kies, der Burg Weilstein und die feuchten Talniederungen dieses Abschnitts auf der Höhe umgeht - bedeutendste Steigung des Weiltalwegs! Obwohl dieser Weg nicht anders gebaut ist;wie im Bereich Weilrod (oder anderswo rund um den Pferdskopf) wurden hier keine Verbotsschilder aufgestellt.


BEREICH GEMEINDE WEILROD

Hier gibt es die meisten Probleme, und Schilderanhäufungen (die Nummern beziehen sich auf die Lokalisierung der Reitverbotsschilder in der Kartenskizze)
Nr. 1 bis B275-Einmündung: weißer Kies, früher naturfester Fahrweg (Felsboden). Forstweg und größere Holzstöße. Reitverbot nur einseitig. Unverzichtbare Verbindung vom oberen Niedgesbach- und Weiltal Richtung Mappesmühle und Neuweilnau um nicht die Bundesstraße  bereiten zu müssen.


Um den Bereich Erbismühle bestehen seit ca. 10 Jahren Reitverbote auf den inneren Wiesen, Erholungswegen, schmalen Stegen usw. Dies stellt kein Problem dar da diese Wege für das Reiten von Ort zu Ort bedeutungslos sind, und auf den Wirtschaftswegen umgehbar sind. Keine neuen Schilder bis ...


Nr. 2 bis Einfahrt Waldeck: neue Befestigung (250m weißer Kies), dann älterer Belag (grauer Schotter) auf befestigtem Haupt-Forstweg Richtung Niederlauken.
Nr. 3 oberhalb Waldeck Abzwg. vom Hauptweg auf älterem unbefestigtem Waldweg, jetzt weißer Kies. Dient aber auch als (Lkw-) Zufahrt zu Holzlagerplatz. Verkehrszeichen im Wald. Hinab ins Tal etwas schmäler. Im Tal weiter 2,50m breit auf älterem unbefestigtem Weg. bis Nr. 4 (Ziegelhütte). Dort auf 300m 1m breite Spur neben Wiese; sollte es sich hierbei um den Bauanfang des zugesagten "Reitwegs" handeln wäre das ziemlicher Unsinn: Entlang einer Wiese "baut" sich ein Reitweg von alleine (der „Reitverkehr“ war nie intensiv genug um auf dem unbefestigten Weg dauerhafte Spuren zu hinterlassen). Es gibt woanders im Streckenverlauf zahlreiche Stellen wo erheblicher Bau- und Kostenaufwand notwendig wäre um Fußgänger-, Radfahrer- und Reiterverkehr zu trennen, was aber unnötig ist, weil das Weiltal nicht der Frankfurter Stadtwald ist.
Nr. 5 bis 6: weißer Kies auf früherem grauem Kiesweg nach Rod a.d.W.(Niederrod) Hier gibt es an Sonntagen nennenswerten Spaziergängerverkehr, jedoch war auch schon früher ein Miteinander mit Reitern problemlos, da der Weg ausreichend breit ist und man bei Begegnungen ja auch Schritt reiten kann. Für den ganzen Weg zwischen Nr. 2 und Nr. 6 existiert keine Alternative für Reiter außer das gesamte Tal wird großräumig umgangen! Das ist zum einen für die Anwohner nicht zumutbar, zum anderen würde das Ausflugsziel Ziegelhütte für Reiter unerreichbar


Nr. 7: Reitersperre auf Weilsteg - Hof Hirtenberg dadurch nicht erreichbar.
Nr. 8 bis 9: weißer Kies auf früherem unbefestigtem Feld- u. Waldweg - Wirtschaftsweg für mehrere ha. Weideland u. Pferdekoppeln – mit 2m Ausbaubreite  zu schmal und zu schwach angelegt! Im Wald zum Teich wurde ein älterer kleiner Verbindungsweg zum Teich befestigt.
Nr. 9 bis 11: schmaler Steg über den Abflußbach des Teichs. Früher konnte man mit den Pferden dort hinüberspringen was durch die Baumaßnahmen jetzt nicht mehr geht. Umgehbar nur noch auf der Dammkrone, was wegen möglicher Beschädigungen keine gute Lösung ist. Um dies zu unterbinden wurden zusätzlich Blockadesteine an den Weganschluß gelegt, was die Situation zusätzlich auch noch gefährlich macht, und die aufgrund der Unfallgefahr unbedingt zu entfernen sind!


Nr. 12 bis 13: Weg nach Emmershausen, weißer Kies, 2m breit, früher unbefestigt
Nr. 14: An der Straßeneinmündung nach Laubach: Verboten für Fahrzeuge und Pferde (gr. Parkplatz im Bau?). Breiter landwirtschaftlicher Weg, früher unbefestigt, durch viele Hektar Heuwiesen und Viehkoppeln!

BEREICH GEMEINDE GRÄVENWIESBACH

Nr. 15: 2m breite neugebaute Holzbrücke m. Reitersperre zur Runkelsteiner Mühle zwischen Pferdekoppeln. Um Reitern die Umgehung der Brücke durch den Weilbach zu unterbinden wurden Felsbrocken ins Bachbett geschüttet, was lebensgefährliche Situationen hervorrufen kann und sofort beseitigt werden muß!



Hier existierte früher kein Durchgang. Jedoch war und ist eine Umgehung möglich über die Weilfurt, den Runkelsteiner Felsen (Weg etwas zugefallen und verwachsen; muß geräumt werden) und die Wochenendhäuser, jedoch nur bis
Nr. 16: Steg, 1,20m breit m. geriffelten Eichenbohlen (trägt Pferde) anstelle einer früheren baufällig gewordenen fahrzeugtauglichen Brücke
Nr. 17: Dritte Brücke (neu) 2m breit, über die Weil und eine Feuchtstelle, ebenfalls mit Reitersperre (durch den Bach mit Mühe umgehbar). An der Stelle existierte früher ein Weg der links der Weil bis Winden führte (heute verwachsen bzw. versperrt). Heute neugebaut weiße Kiesbefestigung bis
Nr. 18  L3063-Kreuzung bis Kläranlage: älterer Asphaltweg



BEREICH GEMEINDE WEILMÜNSTER

Zwischen Utenhof u. Kläranlage Abzwg. in den Wald. Ebenfalls neugebaute weiße Kiesbefestigung, ca. 2km am Brühlberg entlang, hier jedoch ohne Verbotsschilder!
Von Audenschmiede über Weilmünster bis Lützendorf keine neugebauten Wege und Schilder
Nr. 19: Ab Lützendorf ist auf der alten Bahnstrecke, die von Weilburg über Weilmünster nach Grävenwiesbach führte, abschnittsweise ein neuer Weg gebaut worden (feiner grauer Basalt auf dem alten Bahndamm). Damit möglicherweise geistesabwesende Erholungssuchende nicht vom Bahndamm herabfallen, wurden vielfach hohe Holzgatter gebaut. Brücken und Ortsdurchgänge wurden jedoch nicht begehbar gemacht, sondern hier verläuft der Weiltalweg mit Ortswegen. Breite ca. 2-3m mit Sperren an den Zugängen die aber umgehbar sind, und rechts und links schon breite (Rad-) Spuren haben. Da neben der Bahnstrecke historisch unabhängige Wege existieren, die unverändert blieben, ist eine Umgehung vielfach möglich.
Bis Nr. 20: umgehbar (asphaltierter Fahrweg)
Nr. 21-22: Ernsthausen ab alter Bahnbrücke im Ort bis Abzwg. Waldfriede (leider nicht bekannt ob hier schon früher ein Weg auf dem alten Bahndamm existierte): der erste KM ist oberhalb durch den Wald umgehbar; die nächsten 500m müssen auf dem verbotenen Weg geritten werden (an der Einmündung allerdings kein Schild). Bis Essershausen Asphaltweg neben dem alten Bahndamm


Nr. 23-24: Essershausen Ortsmitte bis Freienfelser Tal (Parkplatz und Beginn Asphaltweg). Umgehung (Wanderweg schwarzes Dreieck) durch den Wald bergig, teils zugewachsen (Gestrüpp) und schmal


BEREICH GEMEINDEN WEINBACH UND WEILBURG

Nr. 25-26: Freienfels bis kurz vor Guntersau. Ab ehemaligem Bahnhof ist der Bahndamm wieder ausgebaut bis kurz vor Guntersau, wo der Bahndamm geradeaus über den Bach geht und in einem Tunnel im Weilburger Berg verschwindet. Hier Vereinigung mit dem befestigten Talweg (schw. Dreieck) der als Alternative bereitbar ist.



(aufgenommen 10.-11.11.01)

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