"Reitverbot"
im Weiltal ?
Eine allgemeine Beschreibung findet sich unter http://www.weiltalweg.de/home.htm
Eingerichtet vom Umlandverband Frankfurt/M. und dem Zweckverband
Hochtaunus
2000-2001, ursprünglich als Radfahrweg. Ausbauzustand sehr
unterschiedlich.
Wo Wege neu befestigt wurden, erfolgte dies hauptsächlich mehrschichtig
mit einer Oberfläche aus weißem Kies - eine grundsätzlich
tragfähige und pferdefreundliche Bauart, die in der Region für
alle Arten befestigte Wege häufig verwendet wird (z.B. Feldberggebiet)
ohne daß besondere Probleme mit Beschädigungen durch Pferdehufe
bekannt sind. Die Wegmarkierung ist aufwendig und brauchbar.
Einrichtung
auf größtenteils schon vorhandenen Wegen, die zu dem Zweck teilweise
ausgebaut wurden.
Nun zu den schlechten Nachrichten: Zu etwa 50% ist der 47,5km lange
Weg
mit Reitverbotsschildern bepflastert, ohne für reitendende
Anlieger die den Weg teils seit Jahren benutzen, eine Alternative zu
bieten
- außer auf stark befahrene Straßen auszuweichen, oder die Ortschaften
im Weiltal ganz zu meiden und auf die angrenzenden Höhenzüge (z.B.
Rennstraße) aufzusuchen. Verwaltungstechnisch stellt die Beschilderung
eine „Entmischung“ dar die bisher in dieser Region nicht
vorgesehen
ist. Die für diesen Verwaltungsakt vorgesehenen juristischen
Vorausssetzungen
gemäß Landesforst- und Naturschutzgesetz (Beteiligung der Betroffenen)
wurden nicht erfüllt. Die Aufstellung der Schilder erfolgte somit ohne
Rechtgrundlage und unrechtmäßig. Bekanntlich ist laut hessischem
Forstgesetz das Reiten auf allen festen Wegen über 2m Breite gestattet,
auch auf Wanderwegen. Das „Reitverbot“ im Weiltal ist deshalb in Hessen
einzigartig.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Reiter ist gegeben, da
stellenweise
nicht mehr zum Nachbarort, oder zur Weide geritten werden kann, und die
Bewirtschaftung
von Weideland grundlos erschwert wird. Wer trotz „Verbots“ reitet oder
seine
Pferde führt ist Anpöbeleien von Mountainbiker-Gruppen u.ä.
ausgesetzt.
Zwar ist das Recht auf Erholung auch für Reiter nicht grenzenlos,
sondern
findet - wie jeder Reiter weiß - seine Grenzen in Rücksichtnahme
auf andere Erholungssuchende und der unbedingten Vermeidung von
Schädigungen
Dritter, sei es an Wegen, Wiesen oder Äckern. Jedoch ist keine
Systematik
in den verbotenen und erlaubten Wegabschnitten
erkennbar im
Hinblick auf die Bemühung, solche Schäden zu minimieren. Auf die ökologische
und wirtschaftliche Bewertung
planerischer Maßnahmen, eine bedeutende Gruppe einheimischer
Erholungssuchende
in ihren tradierten Rechten zu beschränken mit dem Ziel, Rad- und
Fußtouristen
anzulocken die mit dem Auto kommen (einige neue Parkplätze an der
Strecke
sind bereits im Bau!) kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen
werden.
Jedoch muß bemerkt werden dass Pferde in dieser Region ein
beträchtlicher Faktor der Wirtschaft, des Verbleibens eines
ländlichen Dorfbilds (Scheunen/ Ställe usw.), sowie der Landwirtschaft
und Landschaftspflege sind. Der Anspruch auszureiten zu dürfen ohne
unverhältnismäßige und unbegründete amtliche Beschränkungen,
scheint dafür kein so hoher Preis zu sein...
BEREICH GEMEINDE SCHMITTEN/ TS.
Weilquelle bis Landsteiner Mühle: Hier startet der Weiltalweg; es sind
bislang keine Reitverbotsschilder zu sehen. Es gibt allerdings auch
kaum
neue Wegbauten, sodaß keine „Entwarnung“ gegeben werden kann. Teilweise
führt der Weiltalweg direkt auf der Hauptstraße (z.B. Dorfweil),
was unerfreulich und sicherheitsmäßig bedenklich ist, weshalb
es wahrscheinlich irgendwann geändert wird.
Hunoldstal (Treisberger Straße) bis Landsteiner Mühle. Neu befestigter
Waldweg, weißer Kies, der Burg Weilstein und die feuchten
Talniederungen
dieses Abschnitts auf der Höhe umgeht - bedeutendste Steigung des
Weiltalwegs!
Obwohl dieser Weg nicht anders gebaut ist;wie im Bereich Weilrod (oder
anderswo
rund um den Pferdskopf) wurden hier keine Verbotsschilder aufgestellt.
BEREICH GEMEINDE WEILROD
Hier gibt es die meisten Probleme, und Schilderanhäufungen
(die Nummern beziehen sich auf die Lokalisierung der
Reitverbotsschilder
in der Kartenskizze)
Nr. 1 bis B275-Einmündung: weißer
Kies, früher naturfester Fahrweg (Felsboden). Forstweg und größere
Holzstöße. Reitverbot nur einseitig. Unverzichtbare Verbindung
vom oberen Niedgesbach- und Weiltal Richtung Mappesmühle und Neuweilnau
um nicht die Bundesstraße bereiten zu müssen.
Um den Bereich Erbismühle bestehen seit ca.
10 Jahren Reitverbote auf den inneren Wiesen, Erholungswegen, schmalen
Stegen
usw. Dies stellt kein Problem dar da diese Wege für das Reiten von Ort
zu Ort bedeutungslos sind, und auf den Wirtschaftswegen umgehbar sind.
Keine
neuen Schilder bis ...
Nr. 2 bis Einfahrt Waldeck: neue Befestigung
(250m weißer Kies), dann älterer Belag (grauer Schotter) auf
befestigtem
Haupt-Forstweg Richtung Niederlauken.
Nr. 3 oberhalb Waldeck Abzwg. vom Hauptweg
auf älterem unbefestigtem Waldweg, jetzt weißer Kies. Dient aber
auch als (Lkw-) Zufahrt zu Holzlagerplatz. Verkehrszeichen im Wald.
Hinab
ins Tal etwas schmäler. Im Tal weiter 2,50m breit auf älterem
unbefestigtem
Weg. bis Nr. 4 (Ziegelhütte). Dort auf 300m 1m breite Spur
neben
Wiese; sollte es sich hierbei um den Bauanfang des zugesagten
"Reitwegs"
handeln wäre das ziemlicher Unsinn: Entlang einer Wiese "baut" sich
ein Reitweg von alleine (der „Reitverkehr“ war nie intensiv genug um
auf
dem unbefestigten Weg dauerhafte Spuren zu hinterlassen). Es gibt
woanders
im Streckenverlauf zahlreiche Stellen wo erheblicher Bau- und
Kostenaufwand
notwendig wäre um Fußgänger-, Radfahrer- und Reiterverkehr
zu trennen, was aber unnötig ist, weil das Weiltal nicht der
Frankfurter
Stadtwald ist.
Nr. 5 bis 6: weißer Kies auf früherem
grauem Kiesweg nach Rod a.d.W.(Niederrod) Hier gibt es an Sonntagen
nennenswerten
Spaziergängerverkehr, jedoch war auch schon früher ein Miteinander
mit Reitern problemlos, da der Weg ausreichend breit ist und man bei
Begegnungen
ja auch Schritt reiten kann. Für den ganzen Weg zwischen Nr. 2 und Nr.
6 existiert keine Alternative für Reiter außer das gesamte Tal
wird großräumig umgangen! Das ist zum einen für die Anwohner
nicht zumutbar, zum anderen würde das Ausflugsziel Ziegelhütte
für Reiter unerreichbar
Nr. 7: Reitersperre auf Weilsteg - Hof
Hirtenberg dadurch nicht erreichbar.
Nr. 8 bis 9: weißer Kies auf früherem
unbefestigtem Feld- u. Waldweg - Wirtschaftsweg für mehrere ha.
Weideland
u. Pferdekoppeln – mit 2m Ausbaubreite zu schmal und zu schwach
angelegt!
Im Wald zum Teich wurde ein älterer kleiner Verbindungsweg zum Teich
befestigt.
Nr. 9 bis 11: schmaler Steg über den
Abflußbach des Teichs. Früher konnte man mit den Pferden dort
hinüberspringen was durch die Baumaßnahmen jetzt nicht mehr geht.
Umgehbar nur noch auf der Dammkrone, was wegen möglicher Beschädigungen
keine gute Lösung ist. Um dies zu unterbinden wurden zusätzlich
Blockadesteine an den Weganschluß gelegt, was die Situation zusätzlich
auch noch gefährlich macht, und die aufgrund der Unfallgefahr unbedingt
zu entfernen sind!
Nr. 12 bis 13: Weg nach Emmershausen, weißer
Kies, 2m breit, früher unbefestigt
Nr. 14: An der Straßeneinmündung
nach Laubach: Verboten für Fahrzeuge und Pferde (gr. Parkplatz im
Bau?).
Breiter landwirtschaftlicher Weg, früher unbefestigt, durch viele
Hektar
Heuwiesen und Viehkoppeln!
BEREICH GEMEINDE GRÄVENWIESBACH
Nr. 15: 2m breite neugebaute Holzbrücke
m. Reitersperre zur Runkelsteiner Mühle zwischen Pferdekoppeln. Um
Reitern
die Umgehung der Brücke durch den Weilbach zu unterbinden wurden
Felsbrocken
ins Bachbett geschüttet, was lebensgefährliche Situationen hervorrufen
kann und sofort beseitigt werden muß!
Hier existierte früher kein Durchgang. Jedoch war und ist eine Umgehung
möglich über die Weilfurt, den Runkelsteiner Felsen (Weg etwas
zugefallen und verwachsen; muß geräumt werden) und die Wochenendhäuser,
jedoch nur bis
Nr. 16: Steg, 1,20m breit m. geriffelten Eichenbohlen
(trägt Pferde) anstelle einer früheren baufällig gewordenen
fahrzeugtauglichen Brücke
Nr. 17: Dritte Brücke (neu) 2m breit,
über die Weil und eine Feuchtstelle, ebenfalls mit Reitersperre (durch
den Bach mit Mühe umgehbar). An der Stelle existierte früher ein
Weg der links der Weil bis Winden führte (heute verwachsen bzw.
versperrt).
Heute neugebaut weiße Kiesbefestigung bis
Nr. 18 L3063-Kreuzung bis Kläranlage:
älterer Asphaltweg
BEREICH GEMEINDE WEILMÜNSTER
Zwischen Utenhof u. Kläranlage Abzwg. in den Wald. Ebenfalls neugebaute
weiße Kiesbefestigung, ca. 2km am Brühlberg entlang, hier jedoch
ohne Verbotsschilder!
Von Audenschmiede über Weilmünster bis Lützendorf keine neugebauten
Wege und Schilder
Nr. 19: Ab Lützendorf ist auf der alten
Bahnstrecke, die von Weilburg über Weilmünster nach Grävenwiesbach
führte, abschnittsweise ein neuer Weg gebaut worden (feiner grauer
Basalt
auf dem alten Bahndamm). Damit möglicherweise geistesabwesende
Erholungssuchende
nicht vom Bahndamm herabfallen, wurden vielfach hohe Holzgatter gebaut.
Brücken
und Ortsdurchgänge wurden jedoch nicht begehbar gemacht, sondern hier
verläuft der Weiltalweg mit Ortswegen. Breite ca. 2-3m mit Sperren an
den Zugängen die aber umgehbar sind, und rechts und links schon breite
(Rad-) Spuren haben. Da neben der Bahnstrecke historisch unabhängige
Wege existieren, die unverändert blieben, ist eine Umgehung vielfach
möglich.
Bis Nr. 20: umgehbar (asphaltierter Fahrweg)
Nr. 21-22: Ernsthausen ab alter Bahnbrücke
im Ort bis Abzwg. Waldfriede (leider nicht bekannt ob hier schon früher
ein Weg auf dem alten Bahndamm existierte): der erste KM ist oberhalb
durch
den Wald umgehbar; die nächsten 500m müssen auf dem verbotenen
Weg geritten werden (an der Einmündung allerdings kein Schild). Bis
Essershausen Asphaltweg neben dem alten Bahndamm
Nr. 23-24: Essershausen Ortsmitte bis Freienfelser
Tal (Parkplatz und Beginn Asphaltweg). Umgehung (Wanderweg schwarzes
Dreieck)
durch den Wald bergig, teils zugewachsen (Gestrüpp) und schmal
BEREICH GEMEINDEN WEINBACH UND WEILBURG
Nr. 25-26: Freienfels bis kurz vor Guntersau.
Ab ehemaligem Bahnhof ist der Bahndamm wieder ausgebaut bis kurz vor
Guntersau,
wo der Bahndamm geradeaus über den Bach geht und in einem Tunnel im
Weilburger Berg verschwindet. Hier Vereinigung mit dem befestigten
Talweg
(schw. Dreieck) der als Alternative bereitbar ist.
(aufgenommen 10.-11.11.01)
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