taunusreiter TAUNUSREITER
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NEU 17.06.2019 (Update Juni 2020)
 

Pferdeweide im Mittelgebirge, Waldrandlage

Antwort auf: Herdenschutzpapier des NABU & Co. vom 12.6.2019

Es wundert wenig: Die Fürsprecher der Großbetriebe sind sich einig, dass diejenigen, welche ohnehin von den Flächenprämien fett leben, weitere Unterstützung auf Steuerzahlerkosten erhalten, und die Kleinbetriebe, also die die eigentlich Unterstützung brauchen, weil sie ohne großen Maschineneinsatz die Grenzstandorte und eigentlich wichtigen ökologischen Flächen bewirtschaften, oft ohne Pachtvertrag, aus dem Markt gedrängt werden. Als privater Pferdehalter (3-4 Pferde, 5-8 ha in exponierter, künftig wohl stark durch den Wolf gefährdeter Mittelgebirgslage) fühle ich mich hier absolut nicht vertreten.
Unser Klientel darf die gewünschten "wolfssicheren" Zäune schon rein baurechtlich gar nicht bauen. Zudem haben die meisten von uns Erfahrung mit Behördenwillkür bei Naturschutzämtern, die sich viel lieber mit den "Kleinen" als den "Großen" anlegen. Was wir machen kostet die Allgemeinheit ja nix, deshalb ist es auch nix wert. Daher können wir uns hier sparen Anträge zu stellen; sonst können wir auch die vorhandenen Zäune gleich abreißen weil die Abrißverfügung postwendend kommt.

Die VFD als angebliche Interessenvertretung der Freizeitreiter vertritt seit etlichen Jahren leider nur die Interessen derer, die mit Freizeitreitern Geld verdienen wollen, auf die ein ode andere Weise, ansonsten vertritt sie im Zweifelsfall wenig kreativ Gegenposition zu den Jägern (so als ob wir noch dieselben "Fronten" hätte wie vor 30 Jahren). Entsprechende von mir geführte Gespräche und Diskussionen mit gewählten oder ernannten Vertretern waren über Jahre hinweg unergiebig und weithin unerfreulich.

Unter den Pferdesportverbänden hat leider als einziges die FN bzw. der Niedersächsiche Reit- und Zuchtverband akzeptable Positionen für Pferdehalter und -züchter formuliert und verdienen hier volle Unterstützung: Herabstufung des Schutzstatus des (objektiv ungefährdeten) Wolfs und Aufnahme desselben ins Jagdrecht, Festlegung von "Weidevorrangflächen" auf allen ausgewiesenen Weide-, Ackerland- und Heideflächen, Schießen auffällig gewordener Wölfe und sämtlicher Hybriden, sofortiges Verbot der Zucht aller wolfsähnlicher Rassen außerhalb von Husky und Schäferhund. Daneben sollte eine Unterstützung der Zaunbaukosten für alle Weidetierhalter (Material und Arbeit, einschl. erforderlicher Einsatz von Forstmulchern als Grundlage um überhaupt wolfsabweisende Zäune ziehen zu können) eigentlich selbstverständlich sein.

Beim Aufwand von letzterem ist aber Skepsis erlaubt, ob dies überhaupt lohnend oder finanzierbar ist (Bley, Aufzuchtbetrieb Thüringeti: "Wolfsabweisende Einzäunung unserer Flächen würde rd. 1 Mio Euro kosten"). Ganz sicher nicht mit 31,- Euro je Hektar wie vor einigen Tagen für Hessen verkündet. Die Frage ist jedoch, ob, wenn die Weidetierhalter das Handtuch werfen, die daraus resultierende Verwaldung, auch mit kompletter Einschliessung ganzer Ortschaften durch Wald, nicht langfristig höhere Kosten und Risiken verursacht, besonders im Kontext von immer wärmeren Sommern und zunehmender Waldbrandgefahr.
Es wird indes niemand anderer machen als die Kleinbetriebe, denn die "Großen" wirtschaften auf bequem befahrbaren Talwiesen und lassen dort ihre Tiere fett werden, wobei sie ein vielfaches der Flächen "begehen" als von der Futtergrundlage für die Tiere nötig und naturschützerisch effektiv (aber durchaus effektiv im Sinne des Einstreichens maximaler Zulagen). Während unsere Pferde (vermutlich zu ihrem gesundheitlichen Vorteil) mit Zufutter auf trockenen Hängen Vorlieb nehmen müssen, wo früher Schafe und Ziegen ihr Auskommen fristeten. Aber leider immer in direkter Nachbarschaft zum Wald und damit, bereits heute schon oder künftig, zum Wolf.

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Originaldokument mit Anmerkungen in Rot:

Weidetierhaltung & Wolf in Deutschland

Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zum Herdenschutz vor Wölfen
Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, Bundesverband Berufsschäfer,
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutscher Tierschutzbund,
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, International Fund for Animal Welfare,
Naturschutzbund Deutschland, Ökologischer Jagdverband,
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland,
Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde, WWF Deutschland.

Derzeit gibt es in Deutschland einen Flickenteppich aus Standards und Empfehlungen
zum Herdenschutz. Weder die technische Umsetzung noch die Förderung sind in einem
bundeseinheitlichen Rahmen geregelt. Auch gibt es keine klaren Bestimmungen für die
Tötung eines Wolfes, der Nutztiere angreift und dabei Herdenschutzmaßnahmen überwindet,
obwohl die Entnahme problematischer Wölfe nach jetzigem Naturschutzrecht
möglich ist. Einige Bundesländer bemängeln daher unzureichende Rechtsicherheit beim
Umgang mit Wolf und Herdenschutz. Eine Rahmenregelung des Bundes könnte mehr
Sicherheit schaffen und zu einer tragfähigen Koexistenz beitragen. Ihre einheitliche Umsetzung
läge bei den Ländern. Im Folgenden empfehlen die unterzeichnenden Verbände
Standards für den Herdenschutz sowie für die Entnahme von Wölfen und rufen die Bundesregierung
dazu auf, die Grundlagen für deren praktische Umsetzbarkeit zu schaffen.
Die beschriebenen Maßnahmen gewährleisten nach derzeitigem Kenntnisstand einen
ausreichenden Schutz von Herden gegen Übergriffe durch den Wolf im Sinne des Tierschutzrechts.
Die empfohlenen Standards sollten daher bundeseinheitlich in Gebieten
mit Wolfsvorkommen gelten und dort sorgfältig nach bester fachlicher Praxis und
Möglichkeit umgesetzt werden.
Dabei ist es wichtig, mit dem Aufbau von Herdenschutz in potenziellen Wolfsgebieten
bereits vor der Ansiedlung des ersten Wolfes zu beginnen und Gebiete mit nachgewiesener
Wolfspräsenz zügig im Sinne der entsprechenden Förderrichtlinien als solche auszuweisen.
In beiden Punkten besteht dringender Nachbesserungsbedarf in den Bundesländern.

Förderung des Herdenschutzes
Der wolfsbedingte Mehraufwand aus Sach- und Personalkosten für die empfohlenen
Herdenschutzmaßnahmen sollte zu 100% über staatliche Beihilfen finanziert werden,
insbesondere auch, da die europarechtlichen Hürden im Beihilferecht mittlerweile ausgeräumt
sind. Diese Beihilfen sollten an alle betroffenen Tierhalter gezahlt werden, unabhängig
von ihrem Erwerbsstatus oder der Herdengröße.

Schadensausgleich für Risse
Ein kostendeckender Schadensausgleich für die Folgen von Übergriffen auf Nutztiere in
Regionen mit nachgewiesener Wolfspräsenz sollte durch die Länder gezahlt werden, wenn
ein Betrieb den empfohlenen Standardschutz umgesetzt hat und ein Wolf als Verursacher
nicht ausgeschlossen ist. In anderen Gebieten sollten Ausgleichsleistungen dann gezahlt
werden, wenn ein Wolf als Verursacher wahrscheinlich ist.
Entnahme von Wölfen
Die Entnahme von Wölfen ist immer eine Einzelfallentscheidung und ersetzt nicht die
Notwendigkeit für flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen. Sofern ein Wolf wiederholt
ordnungsgemäß ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen nach den im Anhang
empfohlenen Standards überwindet und Nutztiere angreift, kann es notwendig sein,
dass die jeweils zuständige Landesbehörde nach der rechtlich notwendigen Prüfung des
Einzelfalls eine Ausnahmegenehmigung für seine Tötung erteilt, um weitere Schäden zu
verhindern. Der zu entnehmende Wolf muss hinreichend eindeutig identifiziert sein oder
während des Angriffs auf die geschützten Weidetiere gestellt werden. Entnahmen sollten
von behördlich bestellten Fachpersonen ausgeführt werden. Eine Entnahme ist im Einzelfall
angemessen nach mindestens
[Bürokratischer Irrsinn, das jeweils zu ermitteln, und dann klagt vielleicht noch jemand dagegen an.
Da wird nie etwas passieren, und das ist wohl auch beabsichtigt so..]
:

• einer Überwindung einer Maßnahme des Standardschutzes gefolgt von einer weiteren
Überwindung einer Maßnahme des erhöhten Schutzes, oder
• einer Überwindung einer Maßnahme des erhöhten Schutzes, oder
• einem Angriff während der aktiven Behirtung einer Herde, beispielsweise durch
Hütehaltung.

Berlin, den 12. Juni 2019
Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH)
Bundesverband Berufsschäfer (BVBS)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Deutscher Tierschutzbund (DTSchB)
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW)
International Fund for Animal Welfare (IFAW)
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Ökologischer Jagdverband (OEJV)
Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde (VaH)
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD)
WWF Deutschland (WWF)
Bundesverband Berufsschäfer e.V. Die Schäfer
Fachkontakte: (AGHSH) Knut Kucznik - Kucznik@t-online.de,
(BUND) Silvia.Bender@bund.net, (BVBS) Andreas.Schenk@berufsschaefer.de,
(DTSchB) James.Brueckner@tierschutzakademie.de, (GzSdW) Peter.Blanche@gzsdw.de,
(IFAW) Andreas Dinkelmeyer - Adinkelmeyer@ifaw.org, (NABU) Marie.Neuwald@nabu.de,
(OEJV) Eckhard.Fuhr@oejv.de, (VaH) Holger Benning - H.Benning@heidschnuckenherde.de,
(VFD) Sonja.Schuetz@vfdnet.de, (WWF) Moritz.Klose@wwf.de

Anhang: Empfehlungen für Schutzstandards
I. Standardschutz
Anwendung: Tierschutzrecht, Schadensausgleich für Nutztierrisse durch Wölfe
Weidehaltung von Schafen und Ziegen
• Zäune mit mindestens vier stromführenden Litzen oder Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm, der ersten stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt, oder
• Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm sowie Untergrabungsschutz, die ein
Durchschlüpfen von Wölfen verhindern, oder
• aktive Behirtung, beispielsweise durch Hütehaltung.
Weidehaltung von Gatterwild
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 180 cm, aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material sowie Untergrabungsschutz, die ein
Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.
Weidehaltung von Rindern, Pferden, Eseln und Ponys
Rinder und Pferde sind deutlich seltener von Wolfsangriffen betroffen als Schafe,
Ziegen oder Gatterwild. Ein flächendeckender Schutz ist nicht zwingend notwendig.
Deshalb sollte bei Wolfsübergriffen bereits Schadensausgleich gezahlt werden, wenn die
Hütesicherheit gewährleistet ist, zum Beispiel bei Rindern durch:
• Zäune mit mindestens zwei stromführenden Litzen, einer bauartbedingten Mindesthöhe
von 90 cm sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt.
[Aha, für Rinder und Pferde gibt es also keinen sinnvollen Schutz. Wir wollen aber keine Entschädigung sondern unsere Tiere behalten!]

II. Erhöhter Schutz
Anwendung: Entscheidung zur Entnahme eines Wolfes
Weidehaltung von Schafen oder Ziegen
• Zäune mit mindestens fünf stromführenden Litzen oder Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm, der ersten stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt, oder
• Elektronetze mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm bei einer bauartbedingten
Gesamthöhe von 120 cm durch den zusätzlichen Einsatz von Breitbandlitze
oder Flatterband sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt, oder
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit Untergrabungsschutz, die ein Durchschlüpfen
von Wölfen verhindern, bei einer bauartbedingten Gesamthöhe von mindestens
160 cm durch den zusätzlichen Einsatz von stromführender Litze und gegebenenfalls
Flatterband, oder
• Zäune mit mindestens vier stromführenden Litzen oder Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm, der ersten stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt und jeweils
zwei oder abhängig von Fläche sowie Tierbestand mehr geprüften erwachsenen
Herdenschutzhunden je Herde, oder
• aktive Behirtung, beispielsweise durch Hütehaltung.
Weidehaltung von Gatterwild
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 180 cm, aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit Untergrabungsschutz und einer stromführenden
Litze oberhalb des Zaunes unter einer Mindestspannung von 2.500 Volt.
Weidehaltung von Rindern, Pferden, Eseln mit Kälbern und Fohlen sowie Ponys
In Regionen in denen Wölfe wiederholt Rinder, Pferde oder Esel angreifen, sollten in
einem jeweils festzulegenden Teilgebiet flächendeckend Schutzmaßnahmen durchgeführt
werden. Die Verbände empfehlen nach jetzigem Kenntnisstand:
• Zäune mit mindestens fünf stromführenden Litzen, einer bauartbedingten Mindesthöhe
von 120 cm, der ersten stromführenden Litze maximal 20 cm über dem Boden sowie
einer Mindestspannung von 2.500 Volt.
[Das kann man vielleicht auf den NABU Flächen erreichen auf denen zuvor der Forstmulcher drüber ging
und nachher die Naturschützer in Birkenstocksandalen durch laufen.
In den Gebieten, die hier in Rede stehen, müssen 95% der Weidetierhalter aber ihre Zäune in gebückter Haltung
durch Dorngestrüpp schleppen und können nicht mal davon träumen fünf Litzen zu ziehen!
Im übrigen wären dann noch drei nicht stromführende, geerdete Litzen hinzuzufügen. Bekanntlich wirkt ein
E-Zaun nicht auf ein springendes Tier, sondern nur auf ein geerdetes! Aber das wissen diese "Experten" wohl nicht...]



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