TAUNUSREITER
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NEU 17.06.2019 (Update
Juni 2020)
Antwort auf:
Herdenschutzpapier des NABU & Co. vom 12.6.2019
Es wundert
wenig: Die Fürsprecher der Großbetriebe sind sich einig,
dass diejenigen, welche ohnehin von den Flächenprämien fett
leben, weitere Unterstützung auf Steuerzahlerkosten
erhalten, und die Kleinbetriebe, also die die eigentlich
Unterstützung brauchen, weil sie ohne großen
Maschineneinsatz die Grenzstandorte und eigentlich wichtigen
ökologischen Flächen bewirtschaften, oft ohne Pachtvertrag,
aus dem Markt gedrängt werden. Als privater Pferdehalter
(3-4 Pferde, 5-8 ha in exponierter, künftig wohl stark durch
den Wolf gefährdeter Mittelgebirgslage) fühle ich mich hier
absolut nicht vertreten. Unser Klientel darf die gewünschten "wolfssicheren"
Zäune schon rein baurechtlich gar nicht bauen. Zudem haben
die meisten von uns Erfahrung mit Behördenwillkür bei
Naturschutzämtern, die sich viel lieber mit den "Kleinen"
als den "Großen" anlegen. Was wir machen kostet die
Allgemeinheit ja nix, deshalb ist es auch nix wert. Daher
können wir uns hier sparen Anträge zu stellen; sonst können
wir auch die vorhandenen Zäune gleich abreißen weil die
Abrißverfügung postwendend kommt.
Die VFD als angebliche Interessenvertretung
der Freizeitreiter vertritt seit etlichen Jahren
leider nur die Interessen derer, die mit Freizeitreitern
Geld verdienen wollen, auf die ein ode andere Weise,
ansonsten vertritt sie im Zweifelsfall wenig kreativ
Gegenposition zu den Jägern (so als ob wir noch dieselben
"Fronten" hätte wie vor 30 Jahren). Entsprechende von mir
geführte Gespräche und Diskussionen mit gewählten oder
ernannten Vertretern waren über Jahre hinweg unergiebig und
weithin unerfreulich.
Unter den Pferdesportverbänden hat leider als einziges
die FN bzw. der Niedersächsiche Reit- und
Zuchtverband akzeptable Positionen für Pferdehalter
und -züchter formuliert und verdienen hier volle
Unterstützung: Herabstufung des Schutzstatus des (objektiv
ungefährdeten) Wolfs und Aufnahme desselben ins Jagdrecht,
Festlegung von "Weidevorrangflächen" auf allen ausgewiesenen
Weide-, Ackerland- und Heideflächen, Schießen auffällig
gewordener Wölfe und sämtlicher Hybriden, sofortiges Verbot
der Zucht aller wolfsähnlicher Rassen außerhalb von Husky
und Schäferhund. Daneben sollte eine Unterstützung der
Zaunbaukosten für alle Weidetierhalter (Material und Arbeit,
einschl. erforderlicher Einsatz von Forstmulchern als
Grundlage um überhaupt wolfsabweisende Zäune ziehen zu
können) eigentlich selbstverständlich sein.
Beim Aufwand von letzterem ist aber Skepsis
erlaubt, ob dies überhaupt lohnend oder finanzierbar ist
(Bley, Aufzuchtbetrieb Thüringeti: "Wolfsabweisende
Einzäunung unserer Flächen würde rd. 1 Mio Euro kosten").
Ganz sicher nicht mit 31,- Euro je Hektar wie vor einigen
Tagen für Hessen verkündet. Die Frage ist jedoch, ob, wenn
die Weidetierhalter das Handtuch werfen, die daraus
resultierende Verwaldung, auch mit kompletter Einschliessung
ganzer Ortschaften durch Wald, nicht langfristig höhere
Kosten und Risiken verursacht, besonders im Kontext von
immer wärmeren Sommern und zunehmender Waldbrandgefahr. Es wird indes niemand anderer
machen als die Kleinbetriebe, denn die "Großen" wirtschaften
auf bequem befahrbaren Talwiesen und lassen dort ihre Tiere
fett werden, wobei sie ein vielfaches der Flächen "begehen"
als von der Futtergrundlage für die Tiere nötig und
naturschützerisch effektiv (aber durchaus effektiv im Sinne
des Einstreichens maximaler Zulagen). Während unsere Pferde
(vermutlich zu ihrem gesundheitlichen Vorteil) mit Zufutter
auf trockenen Hängen Vorlieb nehmen müssen, wo früher Schafe
und Ziegen ihr Auskommen fristeten. Aber leider immer in
direkter Nachbarschaft zum Wald und damit, bereits heute
schon oder künftig, zum Wolf.
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Originaldokument mit Anmerkungen in Rot:
Weidetierhaltung & Wolf in Deutschland
Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zum Herdenschutz
vor Wölfen
Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, Bundesverband
Berufsschäfer,
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutscher
Tierschutzbund,
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, International Fund for
Animal Welfare,
Naturschutzbund Deutschland, Ökologischer Jagdverband,
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland,
Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde, WWF Deutschland.
Derzeit gibt es in Deutschland einen Flickenteppich aus
Standards und Empfehlungen
zum Herdenschutz. Weder die technische Umsetzung noch die
Förderung sind in einem
bundeseinheitlichen Rahmen geregelt. Auch gibt es keine klaren
Bestimmungen für die
Tötung eines Wolfes, der Nutztiere angreift und dabei
Herdenschutzmaßnahmen überwindet,
obwohl die Entnahme problematischer Wölfe nach jetzigem
Naturschutzrecht
möglich ist. Einige Bundesländer bemängeln daher unzureichende
Rechtsicherheit beim
Umgang mit Wolf und Herdenschutz. Eine Rahmenregelung des
Bundes könnte mehr
Sicherheit schaffen und zu einer tragfähigen Koexistenz
beitragen. Ihre einheitliche Umsetzung
läge bei den Ländern. Im Folgenden empfehlen die
unterzeichnenden Verbände
Standards für den Herdenschutz sowie für die Entnahme von
Wölfen und rufen die Bundesregierung
dazu auf, die Grundlagen für deren praktische Umsetzbarkeit zu
schaffen.
Die beschriebenen Maßnahmen gewährleisten nach derzeitigem
Kenntnisstand einen
ausreichenden Schutz von Herden gegen Übergriffe durch den
Wolf im Sinne des Tierschutzrechts.
Die empfohlenen Standards sollten daher bundeseinheitlich in
Gebieten
mit Wolfsvorkommen gelten und dort sorgfältig nach bester
fachlicher Praxis und
Möglichkeit umgesetzt werden.
Dabei ist es wichtig, mit dem Aufbau von Herdenschutz in
potenziellen Wolfsgebieten
bereits vor der Ansiedlung des ersten Wolfes zu beginnen und
Gebiete mit nachgewiesener
Wolfspräsenz zügig im Sinne der entsprechenden
Förderrichtlinien als solche auszuweisen.
In beiden Punkten besteht dringender Nachbesserungsbedarf in
den Bundesländern.
Förderung des Herdenschutzes
Der wolfsbedingte Mehraufwand aus Sach- und Personalkosten für
die empfohlenen
Herdenschutzmaßnahmen sollte zu 100% über staatliche Beihilfen
finanziert werden,
insbesondere auch, da die europarechtlichen Hürden im
Beihilferecht mittlerweile ausgeräumt
sind. Diese Beihilfen sollten an alle betroffenen Tierhalter
gezahlt werden, unabhängig
von ihrem Erwerbsstatus oder der Herdengröße.
Schadensausgleich für Risse
Ein kostendeckender Schadensausgleich für die Folgen von
Übergriffen auf Nutztiere in
Regionen mit nachgewiesener Wolfspräsenz sollte durch die
Länder gezahlt werden, wenn
ein Betrieb den empfohlenen Standardschutz umgesetzt hat und
ein Wolf als Verursacher
nicht ausgeschlossen ist. In anderen Gebieten sollten
Ausgleichsleistungen dann gezahlt
werden, wenn ein Wolf als Verursacher wahrscheinlich ist.
Entnahme von Wölfen
Die Entnahme von Wölfen ist immer eine Einzelfallentscheidung
und ersetzt nicht die
Notwendigkeit für flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen.
Sofern ein Wolf wiederholt
ordnungsgemäß ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen nach den im
Anhang
empfohlenen Standards überwindet und Nutztiere angreift, kann
es notwendig sein,
dass die jeweils zuständige Landesbehörde nach der rechtlich
notwendigen Prüfung des
Einzelfalls eine Ausnahmegenehmigung für seine Tötung erteilt,
um weitere Schäden zu
verhindern. Der zu entnehmende Wolf muss hinreichend eindeutig
identifiziert sein oder
während des Angriffs auf die geschützten Weidetiere gestellt
werden. Entnahmen sollten
von behördlich bestellten Fachpersonen ausgeführt werden. Eine
Entnahme ist im Einzelfall
angemessen nach mindestens
[Bürokratischer Irrsinn, das jeweils zu
ermitteln, und dann klagt vielleicht noch jemand dagegen an.
Da wird nie etwas passieren, und das ist wohl auch
beabsichtigt so..]:
• einer Überwindung einer Maßnahme des Standardschutzes
gefolgt von einer weiteren
Überwindung einer Maßnahme des erhöhten Schutzes, oder
• einer Überwindung einer Maßnahme des erhöhten Schutzes, oder
• einem Angriff während der aktiven Behirtung einer Herde,
beispielsweise durch
Hütehaltung.
Berlin, den 12. Juni 2019
Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH)
Bundesverband Berufsschäfer (BVBS)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Deutscher Tierschutzbund (DTSchB)
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW)
International Fund for Animal Welfare (IFAW)
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Ökologischer Jagdverband (OEJV)
Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde (VaH)
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland
(VFD)
WWF Deutschland (WWF)
Bundesverband Berufsschäfer e.V. Die Schäfer
Fachkontakte: (AGHSH) Knut Kucznik - Kucznik@t-online.de,
(BUND) Silvia.Bender@bund.net, (BVBS)
Andreas.Schenk@berufsschaefer.de,
(DTSchB) James.Brueckner@tierschutzakademie.de, (GzSdW)
Peter.Blanche@gzsdw.de,
(IFAW) Andreas Dinkelmeyer - Adinkelmeyer@ifaw.org, (NABU)
Marie.Neuwald@nabu.de,
(OEJV) Eckhard.Fuhr@oejv.de, (VaH) Holger Benning -
H.Benning@heidschnuckenherde.de,
(VFD) Sonja.Schuetz@vfdnet.de, (WWF) Moritz.Klose@wwf.de
Anhang: Empfehlungen für Schutzstandards
I. Standardschutz
Anwendung: Tierschutzrecht, Schadensausgleich für
Nutztierrisse durch Wölfe
Weidehaltung von Schafen und Ziegen
• Zäune mit mindestens vier stromführenden Litzen oder
Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm, der ersten
stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500
Volt, oder
• Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem
Material, mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm sowie
Untergrabungsschutz, die ein
Durchschlüpfen von Wölfen verhindern, oder
• aktive Behirtung, beispielsweise durch Hütehaltung.
Weidehaltung von Gatterwild
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 180 cm,
aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material sowie
Untergrabungsschutz, die ein
Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.
Weidehaltung von Rindern, Pferden, Eseln und Ponys
Rinder und Pferde sind deutlich seltener von Wolfsangriffen
betroffen als Schafe,
Ziegen oder Gatterwild. Ein flächendeckender Schutz ist nicht
zwingend notwendig.
Deshalb sollte bei Wolfsübergriffen bereits Schadensausgleich
gezahlt werden, wenn die
Hütesicherheit gewährleistet ist, zum Beispiel bei Rindern
durch:
• Zäune mit mindestens zwei stromführenden Litzen, einer
bauartbedingten Mindesthöhe
von 90 cm sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt.
[Aha, für Rinder und Pferde gibt es also
keinen sinnvollen Schutz. Wir wollen aber keine
Entschädigung sondern unsere Tiere behalten!]
II. Erhöhter Schutz
Anwendung: Entscheidung zur Entnahme eines Wolfes
Weidehaltung von Schafen oder Ziegen
• Zäune mit mindestens fünf stromführenden Litzen oder
Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm, der ersten
stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500
Volt, oder
• Elektronetze mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm
bei einer bauartbedingten
Gesamthöhe von 120 cm durch den zusätzlichen Einsatz von
Breitbandlitze
oder Flatterband sowie einer Mindestspannung von 2.500 Volt,
oder
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 120 cm
aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit
Untergrabungsschutz, die ein Durchschlüpfen
von Wölfen verhindern, bei einer bauartbedingten Gesamthöhe
von mindestens
160 cm durch den zusätzlichen Einsatz von stromführender Litze
und gegebenenfalls
Flatterband, oder
• Zäune mit mindestens vier stromführenden Litzen oder
Elektronetze, jeweils mit einer
bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm, der ersten
stromführenden Litze maximal
20 cm über dem Boden sowie einer Mindestspannung von 2.500
Volt und jeweils
zwei oder abhängig von Fläche sowie Tierbestand mehr geprüften
erwachsenen
Herdenschutzhunden je Herde, oder
• aktive Behirtung, beispielsweise durch Hütehaltung.
Weidehaltung von Gatterwild
• Festzäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 180 cm,
aus Maschendraht,
Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit Untergrabungsschutz
und einer stromführenden
Litze oberhalb des Zaunes unter einer Mindestspannung von
2.500 Volt.
Weidehaltung von Rindern, Pferden, Eseln mit Kälbern und
Fohlen sowie Ponys
In Regionen in denen Wölfe wiederholt Rinder, Pferde oder Esel
angreifen, sollten in
einem jeweils festzulegenden Teilgebiet flächendeckend
Schutzmaßnahmen durchgeführt
werden. Die Verbände empfehlen nach jetzigem Kenntnisstand:
• Zäune mit mindestens fünf stromführenden Litzen,
einer bauartbedingten Mindesthöhe
von 120 cm, der ersten stromführenden Litze maximal 20 cm über
dem Boden sowie
einer Mindestspannung von 2.500 Volt.
[Das kann man vielleicht auf den NABU
Flächen erreichen auf denen zuvor der Forstmulcher drüber
ging
und nachher die Naturschützer in Birkenstocksandalen durch
laufen.
In den Gebieten, die hier in Rede stehen, müssen 95% der
Weidetierhalter aber ihre Zäune in gebückter Haltung
durch Dorngestrüpp schleppen und können nicht mal davon
träumen fünf Litzen zu ziehen!
Im übrigen wären dann noch drei nicht stromführende,
geerdete Litzen hinzuzufügen. Bekanntlich wirkt ein
E-Zaun nicht auf ein springendes Tier,
sondern nur auf ein geerdetes! Aber das wissen diese
"Experten" wohl nicht...]