Verhaltenskodex für Reiter
- Jedem Reiter muß klar sein, wo er sich
bewegt: In einer einzigartigen und geschützten
Landschaft. Es gibt wenige Biosphärenreservate auf der
Erde. Reiten ist hier überhaupt nur möglich und
vertretenswert, weil es sich um eine alte
Kulturlandschaft handelt die ihr Gepräge
durch jahrhundertelange Weide- und Waldbewirtschaftung
und als altes Transitland erhielt, wozu auch das Pferd
beigetragen hat
- Kein Lärmen, keine freilaufenden Hunde
- Vorrang für Fußgänger, insbesondere auf engen
Wegen - besondere Rücksichtnahme!
- Gruppen in Kolonnen zu Einem reiten
- Schritt reiten bei Begegnungen
- Besondere Rücksicht nehmen auf ängstliche
Leute, Tempo verlangsamen, ggf. anhalten, informieren
- Sonn- und Feiertage nach Möglichkeit
vermeiden. Das gilt insbesondere für Gruppen von
Reitern (mehr als 3-4). Viel Verkehr mindert das
Reitvergnügen. Dies gilt auch für Regionen ohne
Reitbeschränkungen wie rund um den Kreuzberg, oder der
Thüringer Rhön mit viel Aufkommen (hauptsächlich am
Ellenbogen und der Hohen Geba)
- Die Fußgänger auf dem "besseren" Wegstück
gehen lassen und nicht zum Ausweichen zwingen - selber
ausweichen
- An den Bohlenwegen (kurze Abschnitte von
jeweils 5-20m) absitzen und führen. Pferde/ Reiter die
diese nicht gewöhnt sind, dürfen sie auch nicht
benützen und müssen Umwege gehen. Bei Nässe nicht mit
glatten Eisen (ohne Vidiastifte) benutzen. Nicht mit
Stolleneisen benutzen.
- Die übrigen Verhaltensvorschriften zum
Wegegebot, der Müllmitnahme, zum Verbot von Grillen
und Feuermachen außer an den dafür ausgewiesenen
Stellen, dem Parken von Fahrzeugen etc. gelten
selbstverständlich auch für Reiter. Parkraum für
Zugfahrzeuge mit Pferdehängern nur an den großzügig
ausgelegten Parkplätzen wie Schornhecke und Schwarzes
Moor wo auch Busse parken können, soweit dies ohne
Behinderung des Wanderverkehrs möglich ist. Sämtliche
"Hinterlassenschaften" der Pferde sind an diesen
Stellen mit Misträumern zu entfernen und ins Gebüsch
bzw. so zu entsorgen dass sie keine Belästigung durch
Geruch oder Fliegen erzeugen und schnell verrotten.
- Diese Regelungen gelten für Erholungssuchende/
Reisende zu Pferde. Es kann nicht erwartet
werden dass professionelle Reitbetriebe, die
vom Kunden ein Entgelt verlangen, ebenfalls erwarten
dürfen uneingeschränkt und kostenfrei reiten zu dürfen
ohne Gegenleistung. Zumal diese häufig immer die
gleichen Wege benutzen (müssen) und damit zwangsläufig
auch stärker abnutzen.
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