Wanderreiten in der Hochrhön
Frank Mechelhoff                                                   
03. Juni 2005  (update 28. Okt. 2005)

Die Hohe Rhön, das Land der weiten Fernen, ist eine der schönsten Landschaften Deutschlands und nimmt eine Sonderstellung unter den Deutschen Mittelgebirgen ein. Ich bin hier 1988 das erste Mal geritten - im März 1990 das erste Mal durch die Thüringische Rhön - damals noch DDR mit den neuerrichteten Grenzübergangsstellen. Seither fasziniert mich diese Landschaft und läst mich nicht mehr los.

Die Hohe Rhön und Ihre Bedeutung für Fernwanderreiter
Wie viele Mittelgebirge ist die Rhön ein eher langgestreckter Höhenzug mit einzelnen Kuppen, jedoch sind die Höhenlagen - einmal erreicht - eher flach. Oft laufen die Wege auf Höhen von 900m Meereshöhe ohne wesentliche Steigungen dahin. Der Verlauf orientiert sich vom Südwesten aus dem Sinntal (Burgsinn-Rieneck) nach Nordosten ins Werratal (Vacha-Bad Salzungen) - Luftlinie 88 km.Trotz der Steigungen kommt man als Wanderer zu Fuß wie zu Pferd auf dieser Linie bestens vorwärts und wird sie daher - zumal der landschaftlichen Schönheit und der dünnen Besiedlung, Abwesenheit von größeren Verkehrsstraße, Industriezonen u.dergl. eventuell kürzeren Routen im Osten oder Westen bevorzugen.
Auf der Achse Hammelburg-Eisenach ist sie die beste Verbindung. Mit Anschlüssen über die Nachbargebirge kommen die Richtungspunkte Aschaffenburg, Nürnberg, Mannheim, Frankfurt/M. im Süden, und nördlicherseits Kassel, Gotha, Mühlhausen und Göttingen in Betracht. Die Rhön-Übergänge und Zwischenpunkte - als wichtigstes Fulda zu nennen - bespreche ich weiter unten.

Auf der Langen Rhön

Aktuelle Bedeutung
Mit dem neuen Thüringer Forstgesetz wurden Reitwege in den Gebieten der Thüringischen Rhön ausgewiesen die durch Wald verlaufen und dem Wanderbedürfnis der Reittouristik Rechnung tragen. Dieses geschah nicht zur Freude der Reiter, da sie es immer vorziehen unreguliert ihre Wege selbst wählen zu können und konfliktträchtigen Konzentrationen aus dem Weg zu gehen, war jedoch notwendig geworden durch die Gesetzesänderung, die Reiten und Kutschfahren im Wald auf  (auszuweisende) Reitwege beschränken sollte. Auch wenn objektiv gesehen ("Pferdedichte" im Verhältnis zur Landes- bzw. Waldfläche) hierfür keine Notwendigkeit vorlag. Dennoch beteiligten sich Thüringer Reiter - und auch solche aus benachbarten Bundesländern - mit Ihren Vorschlägen an das ausführende Forstministerium bzw. den lokalen Forstämtern. Das Ergebnis (Ausschilderung der Reitwege) ist jetzt abgeschlossen und für die Reiter in etwa brauchbar. In Hessen ist das Reiten seit jeher auf allen festen Forstwegen über 2m per Landesgesetz gestattet und soll hier auch gar nicht diskutiert werden.

Problemfall "Lange Rhön"

In Bayern ist das Reiten zwar weitestgehend erlaubt, jedoch hat insbesondere der Landkreis Rhön-Grabfeld/ Bad Neustadt restriktive Vorschriften erlassen für "sein Naturschutzgebiet Lange Rhön" - ein nicht zu umgehender,  32,72 km² großer Teil der Hochrhön im Dreiländereck bis an den Heidelstein. Laut einer Verordnung dieses Landkreises von 2002 zum NSG "Lange Rhön" ist hier angeblich das Reiten verboten. Auf den an jeder Wegkreuzung im und am NSG herumstehenden Schildern auf denen verbotene und erlaubte Handlungen aufgezählt sind - dieeser Schilderwald ist einmalig in Deutschen Naturschutzgebieten und stellt allein für sich eine Landschaftsverschandelung dar! - ist das Reiten jedoch nicht als verboten erwähnt *). Da das Reiten nach der bayrischen Landesgesetzgebung auch in Naturschutzgebieten auf Wegen generell nicht verboten ist - auch nicht in Hessen oder Thüringen - und dafür objektiv auch kein Grund vorhanden ist, ist es eher unwahrscheinlich dass Reiter von weiter her diese Verordnung des Kreises kennen und befolgen - wahrscheinlich auch nicht die Einheimischen...

Rechtlich strittig
Außerdem ist deren Rechtsgültigkeit stark strittig, denn ein genereller Ausschluß von Nutzergruppen wie der Reiter ist nicht möglich. Zudem hat eine vorzusehende Beteiligung der Betroffenen (Interessensverbände und Vereine) wahrscheinlich nicht stattgefunden. Hinzu kommt das Problem zu klären, wer überhaupt beteiligt oder betroffen ist. Wie schon erwähnt ist die Hohe Rhön ja gerade durch das Fehlen von Siedlungen gekennzeichnet, ist altes "Transit-Land" und hat als Wandergebiet eine weit mehr als regionale Bedeutung. Es wäre also unzureichend, z.B. nur den Reitclub Rhön in Bad Neustadt zu befragen - obwohl das sehr nette Leute sind. Eine Wandertour von Bad Neustadt auf den Heidelstein setzt ein ganz gut trainiertes Pferd voraus und ist eine Tagestour. Nur wenige der ohnehin wenigen lokalen Reiter wären willens oder in der Lage solche Touren (regelmäßig) auszuführen. Somit wäre alle Reitvereine der Umgebung Fulda-Bad Kissingen-Meiningen, die Kreisreiterverbände, sowie die VFD Hessen, Thüringen und Bayern anzusprechen und um Vorschläge zu bitten, die dann geprüft werden müssten. Ein hoher Aufwand, der am besten vermieden werden sollte - aber unumgänglich ist wenn 1.) Verbote ausgesprochen werden sollen, und 2.) sich an der (politisch motivierten) Reitwege-Rechtssituation Thüringens angeglichen werden soll.

Einbindung im Biosphärenreservat Rhön
Das NSG "Lange Rhön" hat durch seine Fläche (mit Abstand größtes NSG Bayerns) eher den Charakterr eines Naturparks. Einheitliche Regelungen zum Natur- umd Umweltschutz innerhalb dieser drei Bundesländer und etlicher Landkreise umfassenden Region werden heute durch die Biosphärenreservatsverwaltung gesetzt. Es ist nicht zweckmässig dass jede Körperschaft in Detailfragen wie der Reiterei eigene Regelungen trifft die dann von den benachbarten im Grenzland stark abweichen, nicht bekannt oder nicht durchsetzungsfähig sind - Stichwort Akzeptanz! Es müssen daher einheitliche Regelungen beschlossen werden, die zweckmässig sind und nicht ausufern. Nirgendwo in der Rhön gibt es Probleme mit Reitern, dazu gibt es davon dort viel zu wenige. Und es sind auch keine zu erwarten wenn Verbote gelockert werden die schon jetzt weitgehend mißachtet werden.
Die Lange Rhön ist mit Sicherheit besonders schutzwürdig. Sie ist es aber nicht mehr als die Gegend um die Wasserkuppe oder Milseburg, die Frankenheimer Rhön, die Hohe Löhr/ Geba, der Pinzler/ Horbel, oder die Schwarzen Berge in Bayern. Das sind alles Gebiete ohne Reitverbote. Auch wenn für manche altgedienten Rhönklubmitglieder der Heidelstein das allerheiligste ist... aber doch bitte kein "Naturschutz" durch Ausgrenzung anderer, oder?? Besonders dann wenn man von Ihnen eigentlich gar nichts weiß und nur Vorurteile aufwärmt wie, das Reiter Wege zerstören usw. Mit ihrem Blick von weiter oben sehen sie die Birkhühner (so sie tatsächlich auf den Wegen brüten sollten) sicher besser als manch anderer...

Vorschlag für Nord-Süd-Verbindungen durch die Lange Rhön
Zwei Nord-Süd-Verbindungen entsprechend der auch vorhandenen Wanderwege, einen mehr am westlichen und einen mehr am östlichen Rand des NSG verlaufend. Die geeignetsten Rastpunkte mit Verpflegung finden sich auf der östlich gelegenen Route, deshalb ist diese - trotz der dort vorhandenen größeren Schwierigkeiten mit Bohlenwegen und Brücken - auch notwendig bzw. wirtschaftlich erwünscht. Übergänge von der einen zur anderen Route sind vorzusehen. Auch ist der Landschaftscharakter auf beiden Wegen doch unterschiedlich und jeweils einmailig.

Lange Rhoen

Diese Grafik wurde mit dem sehr empfehlenswerten Programm VISOR des Hessischen Landesvermessungsamtes erstellt - 1:25.000 und auf 1:200.000 verkleinert der besseren Übersicht wegen. Eine Übertragung auf die üblichen Topografischen Karten 1:50.000 /Rhön Nord/ Hessen und Rhön Süd/ Bayern ergibt sich recht einfach. Grundlagen sind die vorhandenen Wanderwege (dort sind sie aber auch teilweise nicht topografisch genau eingetragen; daher bitte mit Vorbehalt betrachten!)

Anschlüsse und Übergänge
Für Reiter die nicht über die ganze Rhön wandern wollen, oder Tagesritte. Sehr abhängig vom regionalen Bedarf über den mir kaum Informationen vorliegen
Die Anschlüsse im Hessischen Bereich Wüstensachsen sind nicht eingezeichnet, weil hier zum einen keine mir bekannten Verbote vorhanden sind, zum anderen der Westliche Höhenweg am äußersten Rand des NSG (und des Bundeslands Bayern) verläuft und daher überall angeschlossen werden kann.
Fulda erreicht man am besten über den Antsanvia, Ortesweg oder "den alten Weg aus der Wederreiba in den Graffeldgau" : Wasserkuppe -Abtsroda - Grabenhöfchen - Giebelrain- südl. Dietershausen  - Steinhauck - Fasanerie - Bronnzell mit Anschluß an alte andere Hessische Altstraßen und Höhenwege. Wer hierzu nähere Informationen sucht, der sei auf die Website des hessischen Hobbyhistorikers und kundigen Altstraßenforschers Jochen Heinke und seine Vetröffentlichungen verwiesen.

Nach Norden folgt man der Haupthöhe über Frankenheim zum Ellenbogen, über verschiedene Wege nach Andenhausen, zum Baier und ins Werra- oder Feldatal - oder über die Aschenhäuser Seen (Erbsmühle) zur Hohen Geba und nach Meiningen bzw. zum Dolmar.

Im Süden erscheinen mir folgende Anschlüsse wesentlich:
- nach Bischofsheim buw. Unterweißenbrunn (Rothsee und Geiseiche)
- Rotes Moor und Anschluß an Schwedenwall (Fortsetzung des Höhenwegs nach Süden, entweder über Himmeldunk - Oberweißenbrunn oder Gibitzenhöhe - Frankenheim an den Arnsberg

Nach Osten und Südosten:
(diese verlaufen nur ein kurzes Stück, wenn überhaupt, durchs NSG Lange Rhön)
- nach Weisbach
- übers Steinerne Haus nach Oberelsbach
- über die Thüringer Hütte zur Gangolfsburg
- zur Rother Kuppe und nach Roth
- zum Hillenberg und nach Roth
- über Rüdenschwinden nach Fladungen
- über Leubach und Huflar zur Erlsmühle und weiter zum Abtsberg nach Thüringen/ Parallelstecke zu Frankenheim - Ellenbogen

Verhaltenskodex für Reiter
- Jedem Reiter muß klar sein, wo er sich bewegt: In der einzigartigen und geschützten Landschaft des Biosphärenreservats Rhön. Es gibt sehr wenige Biosphärenreservate auf der Erde. Reiten ist hier überhaupt nur möglich und vertretenswert, weil es sich um eine alte Kulturlandschaft handelt die ihr Gepräge durch jahrhundertelange Weide- und Waldbewirtschaftung und als altes Transitland erhielt, wozu auch das Pferd beigetragen hat
- Kein Lärmen, keine freilaufenden Hunde
- Vorrang für Fußgänger, insbesondere auf engen Wegen - besondere Rücksichtnahme!
- Gruppen in Kolonnen zu Einem reiten
- Schritt reiten bei Begegnungen
- besondere Rücksicht nehmen auf ängstliche Leute, Tempo verlangsamen, ggf. anhalten, informieren
- Sonn- und Feiertage nach Möglichkeit vermeiden. Das gilt insbesondere für Gruppen von Reitern (mehr als 3-4). Viel Verkehr mindert das Reitvergnügen. Dies gilt auch für Regionen ohne Reitbeschränkungen wie rund um den Kreuzberg, oder der Thüringer Rhön mit viel Aufkommen (hauptsächlich am Ellenbogen und der Hohen Geba)
- die Fußgänger auf dem "besseren" Wegstück gehen lassen und nicht zum Ausweichen zwingen - selber ausweichen
- an den Bohlenwegen (kurze Abschnitte von jeweils 5-20m) absitzen und führen. Pferde/ Reiter die diese nicht gewöhnt sind, dürfen sie auch nicht benützen und müssen Umwege gehen. Bei Nässe nicht mit glatten Eisen (ohne Vidiastifte) benutzen. Nicht mit Stolleneisen benutzen.
- die übrigen Verhaltensvorschriften zum Wegegebot, der Müllmitnahme, zum Verbot von Grillen und Feuermachen außer an den dafür ausgewiesenen Stellen, dem Parken von Fahrzeugen etc. gelten selbstverständlich auch für Reiter. Parkraum für Zugfahrzeuge mit Pferdehängern nur an den großzügig ausgelegten Parkplätzen wie Schornhecke und Schwarzes Moor wo auch Busse parken können, soweit dies ohne Behinderung des Wanderverkehrs möglich ist. Sämtliche "Hinterlassenschaften" der Pferde sind an diesen Stellen mit Misträumern zu entfernen und ins Gebüsch bzw. so zu entsorgen dass sie keine Belästigung durch Geruch oder Fliegen erzeugen und schnell verrotten.
- diese Regelungen gelten für Erholungssuchende/ Reisende zu Pferde. Es kann nicht erwartet werden dass professionelle Reitbetriebe, die vom Kunden ein Entgelt verlangen, ebenfalls erwarten dürfen uneingeschränkt und kostenfrei reiten zu dürfen ohne Gegenleistung. Zumal diese häufig immer die gleichen Wege benutzen (müssen) und damit zwangsläufig auch stärker abnutzen.

Erforderliche Maßnahmen seitens der Biosphärenreservatsverwaltung bzw. der Trägerschaften für die Wege (Kreise, Gemeinden)
Weiterer Wegebau ist nicht erwünscht und auch nicht notwendig. Die festen Fahrwege sind ohnehin schon derart geschottert wie das in einer Region ohne intensive Land- und Forstwirtschaft (wie in einem besonders geschützten Gebiet zu erwarten) absolut unüblich bzw. unnötig ist. Reiter können sich die Wege sehr gut mit Fußgängern teilen da sie meistens im ähnlichen Tempo unterwegs sind, oder anpassungsfähig sind. Aus den oben schon erwähnten Gründen wäre nicht mit einem feststellbaren Anstieg des Reiteraufkommens zu rechnen, wenn man nicht explizit Werbung hierfür macht, was Sache der Biosphärenreservateverwaltung oder anderer offizieller Stellen wäre. Die Zahl der überregional mobilen Reiter ist sehr begrenzt.Ungünstig ist stets der Verlauf auf Straßen - schon aus Gründen der Verkehrssicherheit entstehen hier vermeidbare Risiken, und mit Erholung unverträgliche Streßzustände für die Beteiligten. Die Hochrhönstraße ist dazu auch schlicht zu schmal und schlecht gewartet, und zu stark mit Busverkehr belastet!

Schwierigkeiten verursachen die Bohlenwege dicht neben dieser Straße (Wanderwege) im Bereich "Schwarzes Moor" (etwa 100m auf dem östlichen Weg, und 30m auf dem westlich verlaufenden) - sowie beim Elsbach südl. Thüringer Haus (ca.30m) Bei den allfälligen Ermeuerungen von Teilabschnitten sollte auf Tragkraft (500kg) geachtet werden - i.A. sind Bohlenbreiten von 5cm ja auch vorhanden und ausreichend für am Zügel geführte Pferde. Kleine Hinweisschilder "Bohlenweg - Reiter absteigen", zusätzlich eventuell Umgehungen ausschildern (hier entlang der Straße). Die Elsbachbrücke zwischen Thüringer Hütte und Steinernem Haus war bei meiner letzten Begehung (2003) stark baufällig und für Reiter nicht mehr passierbar. Eine Umgehung von Brücken oder Bohlenwegen ist aus reiterlicher Sicht zwar fast immer möglich, aber meist unerwünscht wegen Einsinkens in morastigen Stellen oder Hufspuren im weichen Boden, und daher nur im Notfall tolerabel. Daher sollten die Brücken und Stege entsprechend belastbar sein. Ein meßbarer Mehraufwand beim Bau oder der Unterhaltung wird nicht entstehen, da dem Material-Mehraufwand eine längere Haltbarkeit gegenübersteht. Ein Bohlenweg im Bereich Elsbach machte bei meiner letzten Begehung (2003) einen gegenüber der Vergangenheit (1980er und 1990er Jahre) notbehelfsmäßig gewarteten Eindruck (mehrere Bohlenschichten minderer Stärke übereinander). Dieselben Bohlen von 1990, die schon damals alt waren, waren dreizehn Jahre später immer noch vorhanden (ich habe Fotos davon gemacht)
.
Falls - was diese Verhältnisse vermuten lassen - die Mittel für das Material knapp sind, trotzdem es durch die Reservatsverwaltung bzw. Forstämter zu Selbstkosten gestellt wird - worüber ich mir nicht sicher bin, was ich aber erwarten würde - und durch vorhandene Arbeitskräfte ohne Zusatzkosten oder auch Freiwillige des Rhönklubs etc. montiert wird, schlage ich vor in der Thringer Hütte und im Steinernen Haus Sammelbüchsen aufzustellen, und entsprechende Hinweisschilder im Gelände aufzustellen! Ich bin sicher die Reiter und andere häufige Benutzer der Stege werden dies beachten, insbesondere wenn sie nicht aus der Gegend sind und sich daher kaum durch eigene Mithilfe beteiligen können. Solch besondere Infrastruktur an Wegen kann man schließlich nicht zum Nulltarif erwarten!

Anregungen, Vorschläge und Kritik sehr ewünscht. Bitte an Frank.Mechelhoff "at" gmx "dot" de

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Biosphärenreservat Rhön und interessante Veröffentlichungen



*) Text auf den ca. 1993 aufgestellten Schildern im NSG "Lange Rhön" - dieses hier steht vor einem geschotterten Wirtschaftsweg, befahrbar für mind.10-Tonner :

"Naturschutzgebiet Lange Rhön -
Dieses Gebiet dient dem Schutz vieler vom Aussterben bedrohter Tiere und Pflanzen. Durch rücksichtsvolles Verhalten können Sie mithelfen, solche Lebensräume zu erhalten.
- Parken Sie nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen
- Befahren Sie nur die öffentlichen Straßen
- Bleiben Sie als Wanderer auf den markierten Wanderwegen
- Fahren Sie mit Skiern nur auf den markierten Loipen
- Führen Sie Ihren Hund an der Leine
Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet (Verordnung über das Naturschutzgebiet Lange Rhön)
Landkreis Rhön-Grabfeld"


Das obere, rote Schild "Hier kein Wanderweg" - normalerweise knallrot, dieses ist schon etwas verblichen - soll darauf hinweisen dass dieser Weg durch gewöhnliche Sterbliche nicht betreten werden soll! Es ist erstaunlich dass selbst schwerste moderne Traktoren aus den Nachbardörfern diese Wege und Weiden befahren - es wird sogar "Zweiter Schnitt" gemacht - kann man da noch von "extensiver Bewirtschaftung" sprechen wie sich das für ein NSG geziemt ?? - aber Wandererfüße und Pferdehufe schädlich sein sollen!
Die Rhöner scheint das nicht groß zu stören. Zwar wird ihr Volkscharakter bisweilen als aufmüpfig beschrieben - aber das Hochland gehörte jahrhundertlang der Herrschaft - und die bestimmt die Regeln, die man schulterzuckend befolgt... daran hat sich auch in demokratischen Zeiten wenig geändert.

Schilder im NSG Lange Rhön




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