taunusreiter TAUNUSREITER
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1. Juli 2012 aus aktuellem Anlass! / 8. Update 19. September

In Hessen droht das Reitverbot im Walde durch die Hintertür!


1973....

Reiterdemo (Bild
                    Rosi Lippmann)Reiterdemo 1973 von der Saalburg nach Bad Homburg (Kurhaus), gegen das damals geplante Bundeswaldgesetz
Foto an der Kreuzung der (damaligen) Obernhainer Straße mit der Saalburgstraße/ Bundesstraße 456, die anschliessend heruntergeritten wurde..!
Bild zur Verfügung gestellt von Rosi Lippmann, die damals dabei war

...und 2012 (Vor der Staatskanzlei in Wiesbaden)

Reiter-Demo am 1.9.2012Foto Birgit Koll

Hintergründe zum geplanten Hessischen Waldgesetz


4. Juli 2012 : Mein Kommentar dazu:

Welcher Teufel hat den Gesetzgeber hier geritten?

Die Reiter in Hessen haben so etwas im Stillen ja schon lange erwartet, seitdem der Koch bei uns am Ruder war. Während die Landesregierung unter ihm aber hauptsächlich mit den eigenen Skandalen beschäftigt war und dadurch kaum zum regieren kam, ist das unter Ministerpräsident Bouffier anscheinend anders :

CDU/ FDP als Erfüllungsgehilfen der Waldbesitzer- und Jagdinteressen - hat sich denn wirklich gar nichts geändert?

Oder versuchen hier nur "interesierte Kreise" den Damen und Herren Landtagsabgeordneten etwas "unterzujubeln" und betreiben mit  Wald- und Umweltschutz Etikettenschwindel ?

Es ist doch sehr erstaunlich wenn man im begleitenden Kommentar zum Gesetzestext, das de facto den Zugang zum Wald für normale Waldbesucher, zumindest aber für Reiter und Radfahrer sehr erschweren wird, über die Motive dieser Zutrittsverschärfung nichts, aber auch wirklich gar nichts lesen kann... Ob die Macher dieses Gesetzes sich gedacht haben dass man das ohne Proteste der betroffenen Bürger, und Interessenverbände einfach mal so durchwinken kann??? Halten die uns wirklich für so blöde???

Neues zum Thema Hessisches Waldgesetz

---Update 7.7.2012 ----
Meldung: SPD Opposition im Landtag wurde nicht informiert und äußert sich skeptisch zum geplanten Waldgesetz


Erste offizielle Reaktion zum Protest gegen das Hessische Waldgesetz

---Update 11.7.2012 ----
Aus dem Usinger Anzeiger, Artikel vom 10.7.2012

Laut Detlef Stys vom Landesbetrieb Hessen-Forst in Kassel könnten demnächst beispielsweise Waldpfade, die für Reiter und Biker bisher nicht freigegeben waren, mit Zustimmung der Waldbesitzer zur Benutzung zugänglich gemacht werden.

(mein Kommentar dazu in grün) Diese Möglichkeit besteht bereits jetzt in unkomplizierter Weise (s.g. gekennzeichnete Reitpfade nach DVO). Inwiefern für diese eine Genehmigung des Waldbesitzers oder des zuständigen Forstamts erforderlich ist, dazu schweigt die DVO sich aus. Damit ist eine Genehmigung nicht erforderlich, sondern eine bloss passive Duldung ebenso rechtens. Reitpfade entstehen häufig in Gegenden mit viel Reitaufkommen, aus der Not heraus, rechts oder links von hartgeschotterten Wegen in Hochwaldbeständen ohne größeren Bodenbewuchs (insbesondere im Buchenhochwald). Für Radfahrer gibt es analoge "Radfahrerpfade" offiziell nicht, was nicht verwunderlich ist da es zum Zeitpunkt der Entstehung der DVO noch keine Mountainbikes gab. Was aber keinen wirklichen Mangel im Gesetz darstellt, da man Gesetze nicht wegen jeder menschlichen Erfindung, oder Modetorheit neuschreiben muss, sondern  einfache Analogieanwendungen durchführt.
Im Grunde handelt es sich bei diesen Pfaden um nichts weltbewegendes, deswegen machte die alte DVO auch kein großes Wesens drum. Es sind spontan durch Benutzung entstehende Wege, die es seit Anbeginn der menschlichen Geschichte gibt, und sich in den Mittelgebirgen (Hohlwege, Altstraßen) auch nachweisen lassen. Solche Pfade entstehen und verschwinden wieder, z.B. wenn nach Holzschlägen sich Unterholz breit macht, das ein Benutzen zu unbequem macht.
Indem diese Pfade nun unter Genehmigungsvorbehalt durch den Waldeigentümer gestellt werden sollen, wird deren Anlegung mitnichten (wie behauptet) erleichtert, sondern massiv erschwert! Alle jetzt bestehenden "Pfade" die bisher nicht vom Waldeigentümer offiziell genehmigt sind - und das dürfte deren breite Mehrheit sein - sind demzufolge erst mal zu sperren!

Thorsten Neels, Pressesprecher des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, betrachtet den Entwurf nicht als Verhinderungs-, sondern eher als neues Angebotsrecht, das den Kommunen einen größeren Spielraum der Wege lässt. „So können nun die Mountainbike-Fahrer auf speziell ausgewiesenen Streckenpfaden kanalisiert werden, die für sie wirklich interessant sind.“

Zu starke "Kanalisierung" führt zu Massenaufkommen, Konflikten und letztlich Bodenschäden. Damit erzeugt man genau was man eigentlich vermeiden sollte. Mountainbiker wie Reiter suchen sich solche Pfade/Trails lieber selbst; sie wissen besser was für sie geeignet und interessant ist. Hier wäre nur mittels Verbot einzugreifen falls dieselben durch Schutzgebiete (NSG, FFH...) oder durch Jungwaldbestände führen, wo der forstliche Aufwuchs gefährdet ist. Das ist mithilfe der bestehenden Vorschriften unschwer möglich. Stattdessen sollen jetzt Genehmigungen mit dem Pauschalargument "Zu erwartende Beeinträchtigungen des Waldes" untersagt werden können, denn letztlich kann jeder Reifen- oder Hufabdruck von Kleinlichkeitskrämern als "Beeinträchtigung" verstanden werden, auch wenn der nach dem nächsten Regen wieder weggewaschen ist.

Die Öffnung von Pfaden war im alten Waldgesetz aus den 70er Jahren nicht vorhanden, lediglich ein Zwei-Meter-Weg.

Das ist eine gezielte Falschinformation, siehe oben!

„Wir wollen aber nicht, dass jetzt mit einem Zentimeterstock die Wege vermessen werden..."

Die 2m-Bestimmung gilt und galt nur für Reiter ! (§4 DVO). Natürlich ist sie abstrus, und zwar derart abstrus, das man sie gar nicht befolgen kann. Wie misst man die Nutzbreite eines Weges ohne Bordsteine? Noch dazu wenn es sich um einen Erdweg handelt. Das einzige was sich wohl messen lässt, sind evtl. vorhandene Radspuren (Achsbreite). Aber wie breit war wohl das zugehörige Fahrzeug?
Als Reiter ignoriere ich diese Vorschrift natürlich nicht, sondern interpretiere sie nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers, der dahintersteckt: Gemeint ist hier wohl, Fußgänger und Reiter sollen sich ohne Belästigung passieren können. Begegne ich auf etwas schmalerem Wege Fußgängern - das kann auch mal ein über 2m breiter sein - drücke ich mich und mein Pferd an passender Stelle irgendwo an den Rand, und halte an, sodass dem Fußgänger genügend Raum zum passieren bleibt, und zwar auf der"saubereren" Wegseite. Noch nie habe ich dabei eine Beschwerde gehört, fast immer bedankt man sich für die Rücksichtnahme. Aber das ist eigentlich so selbstverstädlich, dass man sich schämen müsste es in ein Gesetz zu schreiben...

... und haben versucht, mit dem Entwurf das neue Freizeitverhalten beispielsweise auch der Geocacher anzupassen.“

Oh, da haben wir den Geocachern aber einen interessanten Tip gegeben, wie das Gesetz künftig gelebt werden soll: Ihr dürft künftig die festen Wege nur noch verlassen, wenn es einen genehmigten Waldpfad zu Eurem Cache gibt. Na dann viel Spaß weiterhin!

Neels räumt aber ein, dass das Wort „ganzjährig“ im Passus „ganzjährig von nicht geländegängigen Pkw befahren“ voraussichtlich gestrichen werden müsste, „da es missverständlich sei.“

Missverständlich ist noch untertrieben. 'Ganzjährig' zu streichen ist ein Anfang, aber nicht genug. Es ist auch das Wörtchen 'nicht' zu streichen. Feste Waldwege sind durch geländegängige Fahrzeuge befahrbare Wege. Das wäre eine Gesetzesformulierung die der beobachtbaren täglichen Realität entspricht. Genau deswegen sieht man diese auch im Wald vorwiegend herumfahren (hoffentlich nur gesteuert von Leuten die dafür eine Erlaubnis haben).

Auch sei Absatz 4 - „Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist“ - genau zu interpretieren. Oder anders ausgedrückt: Wer dem Wald vorsätzlich Schaden zufügen möchte, darf nicht hinein, alle anderen schon, auch in der Gruppe.

Noch eine Vernebelungstaktik: Wer dem Wald vorsätzlich Schaden zufügen will, der handelt nicht ordnungswidrig, für den bedarf es keines neuen Waldgesetzes!  Mit Vorsatz Schaden zufügen wollen erfüllt den Tatbestand der Strafbarkeit - hier würden 100.000,- Strafandrohung aus dem §28 dann auch einen Sinn ergeben, wenn dort nicht von Ordnungswidrigkeiten die Rede wäre. Aber wird jemand, der z.B. Müll im Wald ablädt, vorher das zuständige Forstamt um Erlaubnis fragen, das dann, gottseidank gibt es ja ein neues Waldgesetz!, unter Hinweis auf §15 (4) abgelehnen könnte? Wohl kaum! Nein, hier geht es um etwas ganz anderes: man will eine Handhabe, um mit einem im Gesetz genannten Pauschalargument ("Beeinträchtigung des Waldes/Wilds zu erwarten") jede unliebsame Besuchergruppe aus dem Wald weisen zu können! Und falls die dann nicht spuren sollten, hat man ja noch das Mittel der Beschlagnahme und fünfstellige Bußgelder!


Anfrage zur FAQ des Ministeriums (HMUELV) zur geplanten Gesetzesnovelle

---Update 18.7.2012 ----
Das für den Gesetzentwurf zuständige Fachministerium, abgekürzt HMUELV --  die Langversion mag man nicht aussprechen; ein Verweis auf die Zuständigkeit für Forst und Wald ist nicht einmal mehr enthalten --  ist ob der wahrscheinlich vielen Nachfragen besorgter Bürger anscheinend so genervt dass sie dazu eine FAQ auf einen offiziellen Server hochladen, die sich vorwiegend  in Beschwichtigung übt. Immerhin, eine Defensivhaltung hat der Protest schon bewirkt!
Eine Handvoll Reitervertreter haben dann auch gleich nichts besseres zu tun als diese Beschwichtigung wörtlich zu nehmen, anstatt mal genau in den Gesetzestext zu gucken wo es ganz anders drinsteht. Aber man will wohl in erster Linie selbst dran glauben, deswegen versichert man sich schnell gegenseitig, für Reiter bleibe alles beim Alten!
Da wird man sich wohl leider täuschen - bzw., falls es soweit kommen wird, wird dies nur dem Protest zu verdanken sein!
Die FAQ des Ministeriums - erstmalig im MTB-Forum am 14.7. als Äußerung des
MdL Alexander Bauerr (CDU) aufgetaucht und dort inhaltlich zerpflückt - ist in sich so widersprüchlich dass sie natürlich gleich weitere Fragen aufwirft, wo man hinbohren sollte. Hier ist übrigens der Kommentar der SPD-Landtagsopposition zu dieser "FAQ" und dem bisherigen Regierungs-Prozedere rund um die Waldgesetznovelle.
Ich wende mich daher heute an den zuständigen Pressesprecher, der sich zum Thema schon mehrfach öffentlich äußern musste:

Sehr geehrter Herr Neels,

als hessischer Bürger und Naturfreund, der auch als Radfahrer und Reiter (u.a. Wanderrittführer VFD) den Wald betritt, habe ich von der geplanten Novellierung des Forstgesetzes Kenntnis erhalten (Entwurf zum Hessischen Waldgesetz vom 25.6.) und wende mich daher, in erheblicher Sorge um das künftige Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken für die Bürger, an Sie in Ihrer Eigenschaft als Pressesprecher des zuständigen Fachministeriums.


Seit neuestem ist mit "offizieller" Adresse Ihres Ministeriums <Linkverweis> eine FAQ zur geplanten Gesetzesnovelle online, die aber weitere Fragen aufwirft, u.a. die,ob hier nicht von einem völlig anderen Gesetz die Rede ist.


Unter Nr. 10 der FAQ (Was ändert sich für Reiter) lesen wir "Die Reiter können weiterhin alle festen und erdfesten Waldwege sowie die gesonderten Reitpfade nutzen." Das steht im Widerspruch zum Gesetzentwurf, wo es unter §15 Abs. 2 ausdrücklich heisst, dass "feste Wege"
befestigte oder naturfeste Wege sind, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.

In der FAQ wird unter Nr. 1 hierfür als Beispiel ein Polo oder Smart genannt. Wann haben Sie zum letzten Mal Fahrzeuge der genannten Kategorie auf Waldwegen im Rheingau-Taunus, 5km oberhalb der Landeshauptstadt, gesehen? Mit Polo und Smart können Sie auf normalen unbefestigten Waldwegen, zumindest in den Hessischen Mittelgebirgen, nicht fahren. Weder im Winter noch in trockenen Sommern. Deswegen sieht man dort auch keine.

Das ist auch auf denn LKW-Abtransport des Holzes angelegten Schotterpisten nur bedingt (und sicherlich nicht ganzjährig) möglich.
Wie können Sie da dem Bürger gegenüber behaupten es würde sich beim Betretungsrecht des Waldes nichts zu ihren Ungunsten ändern?

Es geht hier um keine Kleinigkeit. Ca. 3/4 der geschätzten 100.000km Waldwege in Hessen fallen in die Kategorie "unbefestigte Wege". Ein erheblicher Teil hiervon ist in den letzten Jahren in einen so schlechten Erhaltungs- und Pflegezustand geraten - und es sind keine Anstrengungen seitens HessenForst feststellbar diesen Zustand zu ändern - dass nur noch sehr widerstandsfähige Fußgänger oder Reiter diese zu Erholungszwecken begehen können, und sie an vielen Stellen dem Zuwachsen überlassen werden -- falls sie nicht sogar von Jägern privat verbarrikadiert werden als "inoffizielle Wildruhezone". Im (in Hessen vorherrschenden) Staats- und Körperschaftswald sollte so etwas von der zuständigen Forstverwaltung eigentlich nicht geduldet werden, da hier Rechte der Allgemeinheit zu gunsten einer den Wald nutzenden Minderheit beschnitten werden. Ganz sicher kann bei diesen Wegen keine Rede davon sein, dass sie mit Smart oder Polo befahren werden können...


Sollten die Reiter auf "Smart oder Polo befahrbare" Wege verbannt werden, kommt dies einem Reitverbot auf 75-90% der jetzt genutzten Wege gleich. Da ja dann zukünftig auch Radfahrer die zur legalen Benutzung verbleibenden befestigten Wege benutzen müssten, wird auf diesen sehr schnell ein mit dem Erholungszweck unverträgliches Gedrängel entstehen.


Als Reiter sind wir sehr verwundert dass das zuständige Fachministerium hier überhaupt einen Regelungsbedarf sieht, der sicher nicht zu weniger Konflikten, aber zu mehr bürokratischem Aufwand führt. Ob das Ministerium sich schon mal überlegt hat, wie die zur Durchsetzung des geplanten Gesetzes gedachten Stellen, Forstämter und Revierförstereien, dies bei ihren sonstigen Aufgaben überhaupt leisten können? Manche haben sich ja sogar schon in der Presse dazu ablehnend geäußert!


Wir Reiter fordern daher die ersatzlose Streichung des Satzes beginnend mit "Feste Waldwege sind..." in §15 (2) sowie die ersatzlose Streichung von § 15 (4), da hier das Reiten in Gruppen und im Freundeskreis in willkürlicher Weise eingeschränkt wird. Die angekündigten drakonischen Bußgelder in § 28 und die Beschlagnahme von Gegenständen in § 29 - auch Pferde sind pfändbar, sind hier also vermutlich auch gemeint - für nicht näher unbestimmt formulierte Ordnungswidrigkeiten sind unverhältnismässig und damit rechtstaatswidrig. Das Gesetz muss komplett mit neuem Fokus überarbeitet werden, worunter alle oben genannten Punkte zu verstehen sind, und auch weitere ungenannte, wie der zunehmende De facto- Ausverkauf des Hessischen Waldes an Windenergie-Investoren. Der selbstverständlich nötige Ausbau der Windenergie muss unter Schonung des Waldes und der unbefestigten Waldwege vonstatten gehen; die Kosten dafür haben die Windenergiebetreiber zu tragen, die ja dafür die Waldfläche günstig gepachtet bekommen. Es sind nur noch Windanlagen ausreichender Höhe zu genehmigen für die kein Wald abgeholzt zu werden braucht. Der Ausbau fußgänger-, radfahrer- und reiterfeindlicher Grobschotterwege konterkariert die Bemühungen um "sanften Tourismus" und ist ab sofort einzustellen.


Ich bitte Sie freundlichst hierzu um eine Stellungnahme bzw. Klärung.


Frage und ggf. Antwort können auf der von mir verwalteten Website www.taunusreiter.de veröffentlicht werden.


Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen,

...


---Update 31.7.2012 ----
Auf eine Antwort durch das HMUELV warte ich jetzt schon seit 13 Tagen.
Natürlich habe ich auch - und zwar schon länger! - den Hessischen Pferdesportverband informiert und über die Reiter-Petition unterrichtet.
Seit gestern weiß auch Frau Ungar vom VFD LV Hessen Bescheid (hier wechseln die Verantwortlichen ja leider häufig); ich habe Sie angerufen und 30 Min. mit ihr telefoniert, wobei es hauptsächlich um die Verbandsstellungnahme zum 22.8. und eine mögliche Zusammenarbeit mit den Radfahrern geht. Hierzu liegt ein Angebot des Umweltreferenten des DIMB vor, auch zu einem konkreten Gesprächstermin.

Leider betreibt die VFD nun Desinformation: (29.07.; Artikel Kirsten Raths), meine Anmerkungen dazu in rot:

Der VFD-Landesverband Hessen teilt mit, dass inzwischen ein zweistündiges Telefongespräch mit der zuständigen Behörde stattgefunden hat.

Foto: Barbara Mottschall (das Bild zeigt einen hübschen, weder Smart- noch Polo-tauglichen, somit demnächst verbotenen reitbaren Weg mit einem am Zügel grasenden Pferd)

„Man habe nichts gegen die Pferde im Wald“ war die grundsätzliche Aussage (Na, da sind wir aber froh!). Die Behörde war einigermaßen betroffen, dass das geplante Gesetz von den Reitern so aufgefasst wird (ja, weil wir lesen können!), dass zukünftig ihre Bewegungsmöglichkeiten im Wald eingeschränkt werden sollen. Das war und ist mit der neuen Formulierung nicht beabsichtigt. Richtig sei, dass Änderungen für die Biker im Wald geplant sind. (merkwürdig: die Formulierungen sind für Biker und Reiter jeweils gleichlautend!)
Die Biker versuchen gegen die geplanten Änderungen mobil zu machen und wünschen sich Unterstützung aus allen Reihen. Aber: lest die geplanten Vorschriften sorgfältig, bevor überstürzt eine Meinung gebildet wird. (und vor allem: lest nicht nur Teile der FAQ wo's ganz anders steht!)
Das zuständige Ministerium hat anlässlich des Telefonats ein FAQ übersandt – ihr findet es in der Anlage (es handelt sich um einen Auszug der bekannten FAQ auf dem Ministeriums-Server, nochmal mundgerecht vorgekaut, weil Reiter ja offenbar geistig nicht dazu in der Lage sind, einer FAQ mit 19 Punkten zu verdauen). Außerdem noch einmal den Entwurf des neuen Gesetzes. (keine Angst, es ist derselbe wie schon überall sonst veröffentlicht; und es ist vor dem 22.8. auch kein neuer zu erwarten)
Hier ein Auszug aus dem FAQ: (das könnte als Zusammenfassung der Zusammenfassung durchgehen, für diejenigen die auch zu faul sind das Gesetz oder die ganze FAQ zu lesen. Warum schrieb ich oben "Desinformation"? Weil der entscheidenende Satz eben nicht zitiert wird: Feste Waldwege im Sinne des Gesetzentwurfs sind mit Kleinstwagen (Smart/Polo) befahrbare Wege.)
Für die Reiter und Kutschfahrer bleibt weitgehend alles beim Alten. Mit den geplanten Neuregelungen ergeben sich Verbesserungen und Erleichterungen für die Reiter und Kutschfahrer (Das wurde auch schon den Mountainbikern so gesagt, dass die Verbote eigentlich Angebote und Erleichterungen sein sollen... die haben das leider nicht verstanden...) Die Reiter können weiterhin alle festen und erdfesten Waldwege sowie die gesonderten Reitpfade nutzen. Auf was die Reiter zukünftig voraussichtlich verzichten können, ist die gelbe Kennzeichnungsplakette, die in einigen Gemeinden und Kreisen zur Identifizierung getragen werden musste.

Das Ministerium bietet außerdem ein persönliches Gespräch an. Dieses Angebot will der VFD-Landesvorstand nun zusammen mit der FN (mit der FN? Oder dem Hessischen Pferdesportverband?) wahrnehmen. Wir werden weiter berichten, was die Behörde zu den Formulierungen noch sagt. (Was sie sagt, ist weniger wichtig, als was sie ins Gesetz schreibt. Denn nur letzteres ist später bindend!)

Ob man mit dieser VFD, die sich noch nicht mal zur Frage äussert ob sie zur geforderten Anhörung bezüglich des Waldgesetzes eine Stellungnahme abgeben wird, in Sachen Reitrecht/ Betretungsrecht des Waldes, überhaupt noch was anfangen kann?
Lange kann ich mir das, VFD Mitglied seit 1989, nicht mehr mitansehen...

---Update 20.8.2012 ----

In der Sache "Waldgesetz" habe ich ziemlich viel Kontakt mit Presse und lokalen Politikern, die von mir wissen wollen was es mit dem geplanten Gesetz auf sich hat. Und natürlich stehe ich auch in Verbindung mit dem Pferdesportverband Hessen in Dillenburg - mitgliederzahlmässig mit 72.500 Mitgliedern weitaus bedeutsamer als die rund 200 Mitglieder die der VFD LV Hessen noch hat...

Der Wald ist für alle da!

Die Petition der Reiter gegen das geplante Waldgesetz hat 7.036 Unterschriften erhalten - die Zeichnungsfrist ist beendet - jetzt stellt sich die Fragen wie man diese pressewirksam dem Landtag übergibt. Der Landtag und die dort vertretenen Fraktionen, nur zur Erinnerung, ist ja über die Absicht der Regierung, das Forstgesetz und die Betretung des Waldes ändern zu wollen, noch gar nicht informiert - jedenfalls nicht "offiziell"... Das kommt in unserer Forderung aber zur Geltung, die darin besteht, am bestehenden Betretungsrecht des Waldes für Reiter nicht zu rühren!
So entstand auch der Vorschlag die Unterschriften im Rahmen einer Reiter-Demo in Wiesbaden beim Landtag abzuliefern.

Am 7.8. hat ein Gespräch der Verbandsverteter im HMUELV stattgefunden, das vom Hessischen Pferdesportverband auf seiner Website als "günstig verlaufend" berichtet wurde. Daraus soll aber keiner nun den Schluss ziehen, dass der Gesetzentwurf nun vom Tisch ist. Offiziell zurückgezogen ist er nicht! Man hat einen Zwischenerfolg errungen - realistischerweise hauptsächlich der ausdauernd geführten Protestkampagne der Mountainbiker vom DIMB zu verdanken. Aber der Druck darf nicht nachgelassen werden. Sicherlich werden unsere Freunde von der "anderen Seite" (Interessenvertretungen der Jäger, private Waldbesitzer und Holzindustrie) in ihren Bemühungen uns aus dem Wald auszusperren auch nicht nachlassen - und da hinter ihnen das Kapital steht, sind sie deutlich mächtiger und ihre Aussichten besser! Aber : Auch unsere Chancen stehen gut, denn wir haben die besseren Argumente, und die Sympathien der Öffentlichkeit auf unserer Seite - vielleicht sogar in höherem Maß als die Mountainbiker! Dass soll uns Reiter aber nicht dazu verleiten, die Litanei der Gesetzesbefürworter von den angeblich "rücksichtslosen Mountainbikern" mitzusingen : Teile und herrsche!, ist das Motto der Mächtigen. Zuerst geht es gegen sie, danach gegen uns!


HÄGAR der Schreckliche

Steuereintreiber:
"Der König hat zu Gunsten des Volkes das Steuerrecht vereinfacht!"
Hägar: "Oh, gut,wie denn?"
Steuereintreiber: "Es gibt nur noch einen Paragraphen"
Häger: "Welchen?"
Steuereintreiber: "Gebt alles was ihr besitzt."

(Kommentar von "OldMichael" zum Interview der Ministerin Puttrich zum Waldgesetz in CAVALLO...)



REITER DEMO am (Sa) 1.9. in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz!

Aufruf zur Demo hier!

Am 1.9. fand eine Reiterdemo in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz statt. Der genehmigte Demonstrationszug ging vom Nerotal quer durch die Stadt zur Staatskanzlei (Sitz der Landesregierung) am Kochbrunnenplatz. Dort wurde eine Kundgebung veranstaltet. Treffpunkt war das Jagdschloss Platte an der B417 auf der Höhe oberhalb Wiesbadens.
Es wurde mit mehr Reitern gerechnet, als Samstag morgen dann tatsächlich erschienen. Die meisten erschienen per Hänger (einer davon kam aus dem Marburger Land), drei Reiterinnen hatten einen bereits mehrstündigen Anritt (bei bestem Wetter).
Die Wiesbadener waren erfreut über die netten Pferde. In der Taunusstraße fand zeitgleich ein Straßenfest statt, was viele Neugierige herüberlockte. Viele Interessierten sich für das Gesetz und das Anliegen der Reiter. Unserer Pferde waren perfekte Sympathieträger für unsere Sache und spielten mit.
Die eingeladene Presse brachte durchweg sehr positive Berichte. Das unmittelbare Resultat war, dass in der laufenden, weiterhin sehr aktiven Berichterstattung und öffentlichen Diskussion die Reiter auch wieder auftauchten. Vorher schien es bereits so, als seien nur die Radfahrer durch das neue Gesetz betroffen.
Man kann daraus lernen dass, wenn nur eine Interessengruppe gegen ein Gesetz oder Vorhaben protestiert, dies andere, auch betroffene aus der Wahrnehmung verdrängt, und dies sogar zu falschen Vorstellungen bei den Betroffenen führen kann.
Kleinlich und von wenig Weitblick zeugend war in diesem Zusammenhang eine Meldung des Pferdesportverbands Hessen vom 29.8. in Facebook, der den Zeitpunkt der Reiterdemo als "unpassend" verurteilte und den Demo-Teilnehmern gar unterstellte, sie seien schlecht informiert. Die unabhängige Presse sah das zum Glück ganz anders! Die sehr sachlichen Informationen aus unserem Flugblatt wurden durch die Redaktionen dabei erkennbar mitverarbeitet:

Presseberichte

Frankfurter Rundschau: Freie Wege für freie Reiter

BILD: Reiter protestieren in Wiesbaden gegen Waldgesetz (mit den schönsten Fotos)

HR ONLINE: Taunus-Reiter stürmen den Landtag

Hit Radio FFH

Wiesbadener Kurier

Mehr Fotos auf  facebook

u.v.a.


RUNDER TISCH in Wiesbaden zum geplanten Waldgesetz!

Am 17.9. fand dann der "Runde Tisch" in Wiesbaden mit organisierten Interessenvertretern statt, die vom Waldgesetz betroffen waren. Zunächst war bloss die Rede davon Mountainbiker einzuladen, nach unserer Demo wurde dann aber schnell mitgeteilt dass selbstverständlich auch Reiterverbände eingeladen werden (natürlich nur die organisierten, nicht die Reiter-Rebellen). Die Interessenvertretung der Mountainbiker (DIMB) fiel im Vorfeld positiv auf durch produktive Vorschläge und öffentlich (im mtb-Forum) geführte, sehr sachliche und sachdienliche Diskussionen. So eine Information der Mitglieder wünscht man sich von den Reiterverbänden!

Fast möchte man sagen: wider alle Erwartungen, war das Ergebnis des mehrstündigen Zusammentreffens vom Runden Tisch kein reiner Schlagabtausch von interessengesteuerten Argumenten, sondern es kam ein durchaus positiver Kompromiß heraus.

Die am 17.9. vereinbarten Leitlinien zum Waldgesetz lauten wie folgt:

  • Der Wald soll für alle nutzbar sein.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich. Dem Schwächeren gebührt der Vorrang.
  • Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann.
  • Das illegale Anlegen von Wegen ist zu unterbinden.
  • Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege oder Mountainbike-Strecken sinnvoll.
  • Veranstaltungen, die nach Art und Umfang zu einer Beeinträchtigung des Waldes führen können, bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Dies gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen.
  • Der Begriff der Beeinträchtigung muss definiert werden.
  • Auf eine Vorschrift, die das Betretungsrecht mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks regelt, wird verzichtet.
  • Die beteiligten Verbände streben den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zur Ausübung des Natursports in hessischen Wäldern an, um die notwendige lokale und regionale Verständigung zu fördern.

Pressebericht Runder Tisch:
Frankfurter Rundschau: Runder Tisch: Räder und Pferde nur noch auf offiziellen Waldwegen
Welt: Runder Tisch vereinbart Leitline für konfliktfreie Waldnutzung

Meine Meinung dazu:

Die Leitlinien sind ein Schritt in die richtige Richtung; man wird sehen, was die Regierung daraus macht. Am 8.10. will die Ministerin zum nächsten "Runden Tisch" ja einen Neuentwurf mitbringen, der in diesem Geiste gehalten sein soll.

Mit dem Satz "Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann. " können Reiter gut leben. Das ist eine klarere Regelung als die jetzt geltende "2m-Regelung" (§4) und damit vorzuziehen im Sinne allgemeinverständlicher Rechtsnormen.

Auch breitensportliche Veranstaltungen (Reiterrallyes, Distanzritte) werden durch den Kompromiss der Leitlinien nicht unmöglich gemacht.

Mit der obigen Formulierung ist auch hinreichend bestimmt, was ein "Weg" im Sinne des Betretungsrechts ist. Eine weitergehende, möglicherweise verengende, gar wiederum "interpretationsbedürftige" Definition ist überflüssig, und es wird hoffentlich seitens des Gesetzgebers kein weiterer Versuch mehr unternommen, eine solche durchzudrücken. Ansonsten wird es weitere Proteste geben.

Wir Reiter erwarten, über die kommenden Entwürfe und die nächsten Schritte von unseren Verbänden künftig besser informiert zu werden. Es kann nicht schaden wenn sich auch ein Reiterverteter mal vor die Kameras des Fernsehens stellt, und nicht bloss die Vertreter der Waldbesitzer, Naturschutzverbände und der Radfahrer. Es ist an der Zeit dass auch Reiterverterter moderne Kommunikationsmittel wie Internetforen und Soziale Netzwerke nutzen, um ihre Mitglieder zeitnah zu informieren, anstatt sie mit Informationen kurz zu halten.

wald für alle!
Foto Birgit Koll

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