taunusreiter TAUNUSREITER
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Update April 2015

Hier geht es um unsere Interessen !

Auf dieser Website:
"Pferdesteuer ? Warum nicht ?" (Argumente & Antworten)
Usatal Radweg - Besser gar keine Radwege, als solche !
Willkommen Wolf? - Nein Danke, sagen die Weidetierhalter
Reitverbote im Weiltal
Andere Ärgernisse
Wege zum Reiten
Wer steckt dahinter ?
Was können wir tun ?
Was tut die VFD Hessen für uns?

Beispiele für erfolgreiche Lobby-Arbeit (2012):
Hessen : Reitverbot im Wald fürs erstes gekippt
Der wald gehört allen

Wer meint Themen zu haben die hier angesprochen werden müssen,
möge sich bitte nicht scheuen mich zu kontaktieren.

Alte WasserstraßeFoto: Alte Wasserstraße, unbefestigter historischer Fahrweg bei Villmar, Foto 1999 - mittlerweile hier geschottert

Was ist Interessenvertretung überhaupt?

Lobbyarbeit und Interessensvertretung für Reiter

Lobbyarbeit ist politische Arbeit, nämlich Arbeit für eine bestimmte Gruppe Staatsbürger (z.B. Arbeitnehmer, Bauern, Alleinerziehende, Behinderte, oder eben Reiter) um deren Rechte und Einfluß zu vertreten und zu stärken. Lobbyarbeit bedeutet Aufklärung, Information, Vertreten des eigenen Standpunkts, und gezielte Aktionen zur Imagepflege ("Tue Gutes und rede darüber"). Solche Massnahmen können z.B. das Wiederfreiräumen von Wegen sein, die neuerdings nach Forstarbeiten oft in einem unpassierbaren Zustand hinterlassen werden, obwohl das Aufräumen an sich mit bezahlt wird. Von diesen Maßnahmen hätten alle was, nicht nur die Reiter.
Interessenvertretung ist keine Fahndungsbehörde für "schwarze Schafe in den eigenen Reihen" oder Entfaltungsplatz für Hobby-Kindergärtner und -lehrer für Erwachsene -- was nicht heisst dass nichts getan werden muss wenn es Leute gibt die wirklich Probleme verursachen! Nur sind, wenn es um Interessenvertretung geht, derartige Publikationen fehl am Platze. Die Gegner der Reiterei greifen solche "Horrorstories" ´nämlich genüsslich auf um sie zu überzeichnen ("seht her, so sind die Reiter!") und beim weniger fachkundigen Publikum, der Presse, Politik usw. ihre eigenen Rechte auf Kosten der anderen durchzusetzen. Deshalb Vorsicht damit, "Weiterbildungsmassnahmen" an die grosse Glocke zu hängen, was häufig Anfängern in Sachen Pressearbeit passiert: Das geht unter Garantie nach hinten los!

Gesetzliche Rechte festzustellen und einzufordern, damit beginnt jede Interessensvertretung. Es heisst nicht, von seinen Rechten zurückzutreten in der vagen Hoffnung mit diesem Entgegenkommen "schlimmeres" zu verhüten, beispielsweise Reitverbote hinzunehmen damit keine Pferdesteuer kommt - zwei Dinge die überhaupt nichts miteinander zu tun haben - es sei denn es gäbe klare Vereinbarungen mit den entsprechenden Behörden hierzu! Die wird es aber so gut wie nie geben, eher gilt das "Prinzip Hoffnung", wenn es nicht eher vorauseilender Gehorsam und Untertanengeist genannt werden soll. Solche Zaghaftigkeit hat noch nie einer guten Sache genutzt. Wenn sich Reiter nicht mehr trauen öffentliche Aufrufe zu unterzeichnen weil sie Nachteile befürchten (sowas haben einige tatsächlich schon gesagt), dann trauen sie sich auch sonst nicht mehr ihre Rechte zu vertreten. Wenn jemand privat in der Situation ist, oder glaubt zu sein, das ist schlimm. Wo aber Duckmäuserei zum Prinzip erhoben wird, kann jede Institution und jede andere Interessenvertretung die Reiter künftig nach Belieben demütigen - weil die sich ja eh nicht wehren. Und eben diesen Eindruck machen viele Reitvereine. Sie gehen eben nicht zur Gemeinde hin und sagen: "Hört zu, wollt Ihr einen Reitverein, wo nachmittags die Kinder hingehen und Pferde putzen? Oder wollt Ihr nicht und lasst die Jugendlichen lieber auf der Straße herumlungern?" Dann sieht die Sache nämlich schnell anders aus.

Natürlich muss man in der Aussenwirkung den Eindruck vermeiden, nur Forderungen zu haben, denn eine solche Haltung wird in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen. Politik und Berufsverbände bieten genug schlechte Beispiele. Aufklärung und Argumente Pro Pferd (Breitensport und Landschaftspflege) müssen im Vordergrund stehen.

Es ist nicht Lobbyarbeit, wenn z.B. bei einem Reitverbot eine Ausnahme für Anlieger bestimmter Höfe mit der Lokalpolitik verhandelt wird, nach dem Motto "Jetzt dürfen wir hier reiten und der Rest ist uns egal". Um solche faulen Agreements nicht zu gefährden, ist man meistens gezwungen auch zukünftig unsolidarisch zu handeln. Diejenigen die Geländereiter in ihren Rechten einschränken, handeln nach der "bewährten" Methode Machiavellis: "Teile und herrsche!". - Ein ähnlich gelagertes Beispiel für unsolidarisches Verhalten ist das "Geheimhaltenwollen" schöner Wege, weil man befürchtet, dass Ortsfremde sie zerreiten. Dieses Interesse ist zwar subjektiv verständlich und mag im Einzelfall vielleicht sogar berechtigt sein, schadet aber den Reitern insgesamt, denn die benachbarten Reitvereine verhalten sich alle genauso, und niemand hat etwas davon. Deshalb existieren sowenig Wanderreitkarten. "Partikular-Egoismus" dieser oder ähnlicher Art sorgt aber genau dafür dass die Interessen der Freizeit- und Geländereiter beliebig spaltbar sind, jeder seine einzeln vertritt, und damit natürlich nicht sehr weit kommt. Jeder meint, nur sein Problem ist wichtig, und das des Nachbarn interessiert ihn nicht. Die schönen Reitpfade wachsen zu weil die Reiter weggezogen und ihre Geländepferde pensioniert haben. Und der Rest ist voller Reitverbote und alle Wege sind geschottert. Das ist das Gegenteil von Interessensvertretung und Lobbyarbeit - und seit vielen Jahren genau die Situation der Freizeit- und Geländereiter.

Sie ist viel schlechter als sie eigentlich sein müsste oder dürfte, denn im Hessischen Waldgesetz (HWaldG) heisst es zur Rechtsstellung der Reiter:
§15 (1): Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung (...) betreten. (...) (3) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die vom Waldbesitzer oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen gefahrloser Begegungsverkehr möglich ist.

Analoge Regeln für das Reiten und Fahren im Feld sind im Hessischen Naturschutzgesetz (HNatG) §10 formuliert. Was heisst das? Grundsätzlich haben Fußgänger, Radfahrer, Skifahrer, Reiter und Fahrer das gleiche Recht auf Erholung im Walde. Alle Gruppen sind gleichberechtigt. Es gibt keinen Grund auf bestimmte Wege von vornherein zu verzichten. Selbstverständlich dürfen auch Wanderwege beritten werden. Auch die Jagdausübung geniesst kein Sonderrecht.

Diese Rechte sind ebenso selbstverständlich nicht schrankenlos, sondern finden ihre Begrenzung in der Rücksichtnahme auf Dritte, was im schon im Hauptsatz erwähnt, imNachsatz speziell für Reiter und Radfahrer aber noch einmal präzisiert wird: Fußgängern sowie Menschen die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang. Und für alle gilt §15 (2): Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitige Belästigung oder Behinderung vermieden wird. Durch die Benutzung darf die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt werden.

That's it! Kein Hinweis darauf, dass irgendeine Gruppe bevorrechtigt ist! Oder z.B. nach Sonnenuntergang nicht mehr im Wald geritten werden darf, ein von Jägern gern verbreitetes Märchen...

Jedem Vereinsvorstand, jedem der Lobbyarbeit macht, und eigentlich jedem Reiter der sich öffentlich äussert kann dringend empfohlen werden vorher das Reitrecht zu studieren, damit er nicht Dummheiten von sich gibt, und den Interessen der Reiter mehr schadet als nutzt.

Interessenvertretung beginnt mit der nüchternen Feststellung, dass unterschiedliche Interessen existieren. Partnerschaften sind erwünscht aber haben ihre Grenzen. Selbst bei den Geländereitern gibt es Interessensunterschiede. Wenn im Gesetz steht "Reiten zur Erholung" ist damit etwas anderes gemeint als "Reiten zum Zwecke des Gelderwerbs". Wenn rund um Reitbetriebe Wege zerritten werden, kann sich der Hofbesitzer somit nicht auf diesen Passus berufen. Er verdient Geld damit dass seine Kunden die Wege benutzen. Müssen sie deshalb repariert werden, haben die Behörden ein Recht darauf sich an ihm schadlos zu halten. Er kann deshalb für seine Einsteller ein Regime einführen, bestimmte Wege zu  schonen. Sein Interesse am Gelderwerb ist juristisch weniger schützenswert als das Interesse der übrigen, die sich ja erholen wollen, und zwar auf denselben Wegen. Deshalb wird sein Interesse grösser sein, Ärger zu vermeiden. Das heisst aber nicht, dass er andere Pferdehalter ohne dieses monetäre Interesse reglementieren kann. Hier liegen die grundsätzlichen Unterschiede der Interessen zwischen Profi und Amateur in der Reitrechtsfrage. Das heisst aber nicht, dass man sich gegeneinander ausspielen lässt, denn Erholung und Wirtschaftsinteressen (Reittouristik) sind beides Argumente für das Reiten in der Freien Natur. Sondern nur, wo es um das Recht auf Erholung geht, da überlässt der Profi das Argumentieren lieber dem "Amateur". Wo es um den Nutzen für die lokale Wirtschaft geht, da spricht in guter Arbeitsteilung besser der Profi für die Reiterei.

Von den üblichen Reitvereinen ist für die Geländereiter nicht allzuviel Unterstützung zu erwarten, das zeigt sich leider überall. Zwar gibt es seit 20 Jahren immer mehr Pferde und auch die Reitvereine haben sich gewandelt und sind nicht mehr nur auf Turnierreiter fixiert. Oft sind Freizeitreiter in den Vorständen. Leider sind sie ebenso oft die einzig aktiven, und die Mitgliedermehrheit ist passiv und nicht zu gemeinsamen Aktionen zu bewegen, ausser im Fall größter Not (Pferdesteuer). Zugenommen haben zwar die Spezialdisziplinen und -rassen, aber die Zahl aktiver Geländereiter ist so gering oder sogar geringer als vor 20 Jahren. Sie sind üblicherweise nicht in lokalen Reitvereinen organisiert, oder in ihnen eine hoffnungslose Minderheit. Es gibt in unserer Region für sie bislang keine schlagkräftige Interessensvertretung.

Verhandlungen mit Behörden, anderen Interessensgruppen, oder Gremien wie Naturparksverbänden können erst geführt werden wenn man die eigenen Rechte kennt, sonst ist man vielleicht ein "beliebter Verhandlungspartner" -- wird aber hemmungslos über den Tisch gezogen! Im Falle von Reitverboten oder ähnlichen Ärgerlichkeiten ist es absolut notwendig dass der Verhandlungsführer die betreffenden Wege vom Augenschein her kennt, und die Karte 1:25.000 als Diskussionsgrundlage. Freundliches Auftreten, Höflichkeit, Diplomatie, Einfühlungsvermögen und Verhandlungstaktik sind alles wichtig und unverzichtbar -- letztlich entscheidend aber sind Fleiß, Vorbereitung, Detailwissen, Überzeugungsfähigkeit, und die Fähigkeit für alle Seiten tragbare Kompromisse zu finden.

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